Deswegen versuchen die Behörden zunehmend, das Treiben mit Bußgeldern zu bekämpfen, und der Senat setzt auf Spitzendiplomatie. Unbemerkt von der Öffentlichkeit reiste der Chef der Senatskanzlei Björn Böhning zum Internetportal Airbnb in die USA. In San Francisco traf Böhning mit Chris Lehane zusammen, dem für Kommunikation zuständigen Vorstandsmitglied von Airbnb. Böhning bestätigte am Mittwoch die Reise. Er sagte, bei dem Treffen sei die Position des Senats deutlich gemacht worden. Im Klartext: Böhning hat dem führenden Vermittler von privaten Unterkünften gesagt, dass sich das Internetportal an die hiesigen Gesetze zu halten hat.
Björn Böhning, Chef der Senatskanzlei.
© dpa/Jörg Carstensen
Trotz Verbot weiter Angebote im Netz
Hintergrund: Im Netz werden trotz des sogenannten Zweckentfremdungsverbots munter weiter Mietangebote für das zeitlich befristete Wohnen in der Hauptstadt verbreitet. Das 2014 in Kraft getretene Zweckentfremdungsverbot sieht vor, dass Wohnraum nicht ohne Genehmigung zu gewerblichen Zwecken oder zur Unterbringung von Feriengästen genutzt werden darf.
Bislang ist den Vermittlern von Ferienwohnungen aber schwer beizukommen. „Da alles anonym im Internet stattfindet, ist es für die Bezirke sehr aufwendig, die Vermietungsangebote im Netz auf ihre Zulässigkeit zu prüfen“, sagt Katrin Dietl, Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Konkrete Angaben zu den Ferienwohnungen wie die Lage, Adresse und der Vermietername, würden in der Regel erst bei der Buchung an den Gast übermittelt. „Hinzu kommt, dass auch namhafte Vermietungsportale die Übermittlung der Vermieternamen und die Adressen der Ferienwohnungen an die Bezirke verweigern, obwohl es hierfür mit dem Zweckentfremdungsverbot eine klare gesetzliche Grundlage zur Herausgabe dieser Daten gibt“, so Dietl. Bei Hinweisen auf Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot leiten die Behörden Verfahren zur Überprüfung der jeweiligen Wohnraumnutzung ein. „Insgesamt wurden bislang rund 10.300 solcher Verfahren eingeleitet“, sagt Dietl. „Davon betrifft die Hälfte Ferienwohnungsnutzungen.“ Ansonsten gilt das Verbot auch für den ungenehmigten Leerstand von Wohnungen über sechs Monate hinaus. Bei Verstößen gegen das Ferienwohnungsverbot drohen den Betreibern Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. „Von dieser Möglichkeit wird zunehmend Gebrauch gemacht“, sagt Dietl. In den Bezirken sind 62 Mitarbeiter mit der Verfolgung der Zweckentfremdung beschäftigt. Das sind allerdings noch immer etwas weniger Kontrolleure als Stellen. Insgesamt wurden 64 Stellen in Berlin geschaffen.
Airbnb verteidigt Geschäftsmodell
Das Internetportal Airbnb verteidigt sein Geschäftsmodell gegen Kritik. Das Berliner Zweckentfremdungsverbot differenziere nicht zwischen professionellen Anbietern von Ferienwohnungen und privaten Gastgebern, die nur gelegentlich Unterkünfte anbieten, kritisiert Airbnb-Sprecherin Isabell von Witzleben. Die Airbnb-Gastgeber würden ihre Unterkünfte größtenteils nur gelegentlich vermieten. Diese Wohnungen seien dem Wohnungsmarkt nie entzogen worden. Durch das Vermietungsverbot werde deswegen auch kein Wohnraum auf den Immobilienmarkt zurückgeführt. Airbnb verweist zudem auf die wirtschaftliche Bedeutung seines Geschäfts. Im vergangenen Jahr seien dadurch in Berlin geschätzt 438 Millionen Euro eingenommen worden: durch die Vermietung und durch die Ausgaben, die die Besucher in der Stadt getätigt haben.
Vor Gericht haben die Ferienwohnungsvermittler kürzlich einen ersten Sieg errungen. Das Oberverwaltungsgericht äußerte Zweifel daran, ob es verfassungsrechtlich zulässig ist, dass sich das Verbot auch auf Wohnung bezieht, die vor Inkrafttreten der Regelung als Ferienwohnungen genutzt wurden. Darüber muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Ferienwohnungen - ein ungeliebtes Geschäftsmodell
Zur Zahl der Ferienwohnungen in Berlin liegen keine gesicherten Angaben vor. Der Senat schätzte vor Jahren, dass es rund 12.000 Ferienwohnungen gibt. Andere Quellen sprechen laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von bis zu 23.000 solcher Wohnungen.
Das Zweckentfremdungsverbot gilt seit 1. Mai 2014. Die gewerbliche Nutzung von Wohnraum ist seitdem genehmigungspflichtig. Mit der Regelung soll die Nutzung von Mietwohnungen als Ferienwohnungen unterbunden werden – weil Mietwohnungen knapp sind.
Eine Übergangsregelung sah vor, dass Eigentümer, die ihre Ferienwohnungen bis zum 31. Juli 2014 bei den Bezirksämtern anmelden, die Vermietung bis Ende April 2016 weiterbetreiben durften. Seitdem ist ein weiterer Betrieb ohne Genehmigung nicht erlaubt. Die Eigentümer können die Genehmigung zwar bei den Bezirken beantragen, doch wird dies in den wenigsten Fällen genehmigt.
Genehmigt wurde bis zum 31. Dezember 2016 berlinweit lediglich der Betrieb von 165 Ferienwohnungen. 49 davon in Pankow, 34 in Friedrichshain-Kreuzberg, 33 im Bezirk Mitte.
Von gut 6000 offiziell angemeldeten Ferienwohnungen, die bis Ende April 2016 genutzt werden durften, waren Ende vergangenen Jahres erst knapp 2000 wieder dem normalen Wohnungsmarkt zugeführt worden. Darüber hinaus wurden weitere 612 Ferienwohnungen dem normalen Wohnungsmarkt zugeführt, die nicht offiziell gemeldet waren.
Die verhängten Bußgelder wegen Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot beliefen sich im vergangenen Jahr auf 147.857 Euro. Spitzenreiter ist der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit 100.155 Euro. In den Beträgen sind aber nicht nur Strafen wegen des nicht genehmigten Betriebs von Ferienwohnungen, sondern auch wegen nicht genehmigten Leerstands enthalten.
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