Der reichste Mensch der Welt verklagt den größten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Welt. In der Sendung „ZDF heute live“ vom 12. Juni behauptete eine Moderatorin des ZDF, Tech-Billionär Elon Musk habe gemeinsam mit dem britischen Rechtsextremisten Tommy Robinson dazu aufgerufen, in Nordirland „Jagd auf Migranten" zu machen – Hintergrund war ein Messerangriff durch einen Flüchtling aus dem Sudan, nach dem es zu gewaltsamen Ausschreitungen in Belfast gekommen war.
Musk bestreitet den Vorwurf vehement. Sein Anwalt Joachim Steinhöfel mahnte den Sender daraufhin ab und forderte die Abgabe einer Unterlassungserklärung. In der Abmahnung heißt es, die Behauptung, Musk habe zu einer solchen „Jagd“ aufgerufen, sei „offensichtlich unwahr“ – die damit verbundene Diffamierung des Unternehmers sei rechtswidrig. Das ZDF räumte inzwischen ein, die Formulierung sei „unpräzise und dadurch missverständlich" gewesen, und kürzte die Anmoderation des Beitrags.
Welche Folgen hätte eine erfolgreiche Klage für den Sender, die Gebührenzahler und wie sähen die Folgen für den ÖRR aus? Darüber sprachen wir mit Joachim Steinhöfel, dem Hamburger Medienrechtler und Anwalt von Elon Musk.
ÖRR
Interview mit Elon Musks Anwalt im Streit gegen das ZDF: „Mit klassischem Journalismus hat das wenig zu tun“
Das ZDF behauptet, Musk habe zur Menschenjagd aufgerufen. Dagegen geht der Billionär vor. Sein Anwalt, Joachim Steinhöfel, erklärt, was das für Sender und Gebührenzahler bedeuten kann.
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Elon Musk (l.) wehrt sich gerichtlich gegen die Unterstellungen des ZDF. Sein Anwalt, Joachim Steinhöfel (r.), rät dem Billionär, auch frühere Aussagen des Senders prüfen zu lassen.
© Alain Jocard, Markus Hibbeler