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Klimawandel

Ist Klimaschutz ein Menschenrecht? Ein Land verurteilt, zwei Klagen abgewiesen

Der Gerichtshof für Menschenrechte hat wegweisende Urteile zum Klimaschutz gefällt. Als erstes Land wurde die Schweiz verurteilt. Was das jetzt bedeutet.

Team News dpa/AFP/BLZ
3 Min
Ein Demonstrant fordert mehr Klimaschutz in Deutschland – nun beschäftigt sich auch die Jutiz mit dem Thema. 

Ein Demonstrant fordert mehr Klimaschutz in Deutschland – nun beschäftigt sich auch die Jutiz mit dem Thema. 

© notcredited/imago

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute in drei separaten Fällen über die Verantwortung von Staaten angesichts der globalen Erwärmung geurteilt.

Als erstes Land wurde am Dienstagvormittag die Schweiz verurteilt. Die Richterinnen und Richter gaben entsprechenden Klage recht, die ihrer Regierung vorwerfen, nicht genug gegen den Klimawandel zu tun. Das Urteil an sich bindet erst einmal nur die Schweiz, hat aber große Signalwirkung. Weitere Klimaklagen wies das Gericht in Straßburg hingegen zurück.  

Auch Klimaklage aus Portugal gegen Deutschland und mehr als 30 andere europäische Staaten scheitere vor Gericht. Die Richter wiesen die Klage auf mehr Klimaschutz als unzulässig ab. Die Kläger hätten den Gerichtsweg in ihrem Heimatland nicht ausgeschöpft, hieß es zur Begründung. Ebenfalls abgewiesen wurde die Klimaklage eines ehemaligen Bürgermeisters eines französischen Küstenortes. Dem Politiker fehle die sogenannte Opfereigenschaft, also dass er besonders betroffen sei, so die Richter.

Klimaurteile des EGMR: Rentnerinnen und Teenager sehen Recht verletzt

Geklagt hatten neben dem französischen Bürgermeister mehrere Jugendliche aus Portugal und Seniorinnen aus der Schweiz.

Die jungen Kläger aus Portugal warfen 32 europäischen Staaten, inklusive Deutschland, vor, die Klimakrise verschärft und damit die Zukunft ihrer Generation gefährdet zu haben. Anlass für ihre Klagen waren die verheerenden Waldbrände von 2017 in ihrem Heimatland.

Die von Greenpeace initiierte Gruppe älterer Frauen aus der Schweiz wollte erreichen, dass die Alpenrepublik ihre Treibhausgasemissionen stärker reduzieren muss. Die sogenannten Klimaseniorinnen gaben an, dass sie durch mangelnde Klimaschutzmaßnahmen in ihrem Recht auf Leben sowie auf Privat- und Familienleben verletzt würden. Der französische Ex-Bürgermeister meinte, Frankreich habe keine ausreichenden Maßnahmen zur Verhinderung des Klimawandels ergriffen.

EGMR: Warum die Klima-Urteile besonders sind

Die Klage der Schweizerinnen galt als erste Klimaklage überhaupt, die vor dem EGMR verhandelt wurde. Außerdem hat Straßburg wohl selten einen so großen Prozess gesehen wie den der sechs portugiesischen Jugendlichen: Allein aufseiten der gerügten Staaten waren bei der Anhörung 80 Anwälte vertreten. Die schwedische Aktivistin Greta Thunberg soll ebenfalls vor Ort sein.

Klima-Urteile: Für Deutschland ändert sich erst einmal nichts

Ein Urteil des EGMR bindet grundsätzlich nur das Land, das verurteilt wird. „Stellt das Gericht fest, dass Portugal oder die Schweiz Menschenrechte verletzt haben, hätte das für Deutschland lediglich indirekte Folgen“, erklärte die Völkerrechtlerin Birgit Peters vor der Verhandlung. Zum Beispiel könnte die Bundesrepublik unter der Menschenrechtskonvention dann genauso wie das gerügte Land verpflichtet sein, Treibhausgase weiter zu reduzieren, um das Leben und die Gesundheit der Menschen zu schützen.

„Da die Bundesrepublik die Einhaltung dieser Verpflichtungen im aktuellen Klimaschutzgesetz umgesetzt hat, würde sich aber erst einmal nichts für Deutschland ändern“, so Peters. Ändern würde sich demnach allein etwas, wenn die Reduktionsverpflichtungen der Staaten anders definiert würden, also die Richter Deutschland aufforderten, noch mehr CO2 zu reduzieren als bislang. 

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