ZDF Magazin Royale

Böhmermann-Enthüllung von „Clownswelt“ illegal? Das sagen Anwälte

Nachdem Jan Böhmermann persönliche Daten von YouTuber „Clownswelt“ veröffentlicht hat, melden sich Juristen zu Wort – und spekulieren, ob das rechtlich zulässig war.

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Moderator Jan Böhmermann.

Moderator Jan Böhmermann.

© Christoph Hardt/imago

Eine Folge von Jan Böhmermanns Sendung schlägt weiterhin hohe Wellen. Nun melden sich auch Anwälte in den sozialen Medien zu Wort – und äußern sich zu der Frage, ob das Vorgehen des Satirikers, der die Recherchen in Kooperation mit der Zeit veröffentlichte, überhaupt legal war.

In der Ausgabe des ZDF Magazin Royale vom 9. Mai hatte sich Böhmermann unter anderem den YouTuber „Clownswelt“ vorgenommen und seinen bisher unbekannten Vornamen veröffentlicht. Auch wurde das Bundesland genannt, in dem er wohnt. Dass er keinen Uni-Abschluss gemacht hat, sagte Böhmermann ebenfalls. Sein Umfeld erfuhr demnach von seinen Internetaktivitäten. Der Kanalbetreiber selbst bezeichnete die teilweise Offenlegung seiner Identität als Doxxing und befürchtete Attacken in Form von Belästigung und Bedrohung.

Rechtsanwalt Solmecke: Vorhersehbar, dass es zu Belästigungen kommt

Auf YouTube gab nun auch der Rechtsanwalt Christian Solmecke seine Einschätzung dazu ab, ob Böhmermann damit zu weit gegangen sein könnte. 

Solmecke erklärte, dass der Kanal „politisch sehr aufgeladen ist“ – auch die Partei AfD würde die Kanalinhalte von „Clownswelt“ „immer wieder als Beleg für irgendwelche Dinge“ heranziehen. Böhmermann habe die Absicht gehabt, die Identität von „Clownswelt “aufzudecken. Er könnte nun behaupten, in einem öffentlichen Interesse gehandelt zu haben. „Aber das Ganze muss natürlich abgewogen werden mit dem Persönlichkeitsrecht der Person“, so Solmecke. Es sei vorhersehbar gewesen, dass es zu Online-Belästigungen, Rufschädigungen und realen Konsequenzen führen könnte.

Was steht im sogenannten Doxxing-Paragraf?

„Ich kann mir vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft in dieser Sache erstmal diesen Doxxing-Paragrafen anprüfen wird. Indem sie sagen: ‚Ja, hier sind personenbezogene Daten von Böhmermann veröffentlicht worden‘.“ Der sogenannte Doxxing-Paragraf (§ 126a StGB) stellt es unter Strafe, wenn jemand personenbezogene Daten einer anderen Person veröffentlicht – etwa Name oder Adresse – in der Absicht, diese Person öffentlich bloßzustellen oder ihr zu schaden.

Ziel ist es, Menschen vor gezielten Einschüchterungen oder Angriffen durch die Preisgabe ihrer Identität zu schützen. Durch die Veröffentlichung wurde er laut Solmecke jedoch gegebenenfalls einer Gefahr ausgesetzt, was möglicherweise einen Straftatbestand erfüllt.

Zwar könnte man einwenden, dass der Kanal „Clownswelt“ kein Impressum hat, doch dies zu ahnden, sei nicht Jan Böhmermanns Verantwortung – das sei Aufgabe der Landesmedienanstalt.

„Clownswelt“ gewinnt nach Böhmermann-Aktion Reichweite dazu

Auch hätte „Clownswelt“ andere Möglichkeiten gehabt, ein Impressum zu hinterlegen, etwa mit einer Agentur oder einer Firma – es hätte also nicht zwingend seine Privatperson teilweise offenlegen müssen.

Solange der YouTuber keine Straftaten begeht, etwa Volksverhetzung, bleibt die Veröffentlichung seiner Identität rechtlich fragwürdig, erklärt Solmecke weiter. Der Fall wirke wie eine mediale „Rache“ für seine Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk – letztlich sei die Aktion nach hinten losgegangen, da „Clownswelt“ dadurch erheblich an Reichweite gewonnen habe.

Tatsächlich glaube Solmecke, dass zumindest die Landesmedienanstalten – nach der offenbar erfolgten Verletzung der Impressumspflicht – ermitteln würden. Seiner Meinung nach gehe allerdings „Clownswelts“ „Recht auf Geheimhaltung seiner Identität“ in Bezug auf Böhmermanns Aussagen vor.

Das sagt ein Expertenduo zu der rechtlichen Lage

Auch ein weiterer Jurist veröffentlichte jüngst ein Video zu dem Thema, wobei er zu einem etwas anderen Schluss kam. Anwalt Jun befragte dafür eigens die Doxxing-Expertin Theresa. Beide kommen ebenso auf die Impressumspflicht zu sprechen. Auf die Frage, ob sich Böhmermann nun strafbar wegen Doxxing gemacht habe, kommt das Duo auf den besagten Paragrafen zurück, erklärt allerdings: „Die allermeisten Fälle dieser Art wurden am Schluss eingestellt. Und so wird es wahrscheinlich auch Herrn Böhmermann gehen.“

Weiter spekuliert Anwalt Jun, ob es ausreichen würde, einen Vornamen und die Identität anzudeuten, um schwere Straftaten zu ermöglichen. „Und wahrscheinlich ist die Antwort darauf nein.“

Weiter heißt es in dem Video, dass sich Böhmermann auf die Pressefreiheit berufen könnte, was für normale Nutzer nicht gilt. Trotzdem bestehe rechtlich ein Spannungsfeld, etwa mit Blick auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte.

Der Youtuber wehrt sich weiter: Zunächst veröffentlichte er ein Video: „Böhmermann hat mich gedoxxt.“ Eine Woche nach der ZDF-Sendung äußerte er sich am Freitag in einem neuen Video dann noch mal ausführlich zur parallel veröffentlichten Zeit-Recherche. Titel des Videos: „Die Zeit hat mich gedoxxt.“ Selbstbewusst nimmt er den Artikel der Wochenzeitung auseinander: Er klagt über Angriffe gegen seine Person, unterstellt dem Autoren des Beitrages Stasimethoden, mit denen sein gesamtes Umfeld ausgehorcht worden sein soll. Besonders moniert er, dass Mitarbeiter seiner Universität und sein Umfeld der Zeit offenbar Rede und Antwort standen. Nachdenklich hat ihn die Teiloffenlegung seiner Identität offenbar nicht gemacht.

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