Verkehr

Alkoholisiert auf E-Scooter unterwegs: So viel Promille hatte Jan Redmann

Jan Redmann fährt alkoholisiert mit dem E-Scooter – die Polizei kontrolliert den CDU-Spitzenkandidaten. Nun liegt das Ergebnis der Blutalkoholmessung vor.

Team News dpa/BLZ
2 Min
Jan Redmann hat nach seiner Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter 1,28 Promille Alkohol im Blut gehabt.

Jan Redmann hat nach seiner Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter 1,28 Promille Alkohol im Blut gehabt.

© Soeren Stache/dpa

Nach seiner nächtlichen Trunkenheitsfahrt auf einem E-Scooter durch Potsdam ist beim brandenburgischen CDU-Landes- und Fraktionschef Jan Redmann ein Alkoholwert von 1,28 Promille im Blut nachgewiesen worden. Wie Redmann selbst mitteilte, sei er am Dienstag über das Ergebnis der Blutalkoholkontrolle informiert worden.

Damit liegt der Wert im strafbaren Bereich und ist etwa so hoch wie der Atemalkoholwert, der bei der Polizeikontrolle gemessen worden war. „Ich bin heute über das Ergebnis der Blutalkoholkontrolle informiert worden“, teilte Redmann mit. „Der Wert liegt bei 1,28 Promille und bestätigt somit das Ergebnis der Atemalkoholkontrolle.“

Alkoholfahrt auf E-Scooter durch Potsdam: Redmann räumt Fehler selber ein

Redmann, der CDU-Spitzenkandidat für die Landtagswahl im September ist, war in der Nacht vom 11. auf den 12. Juli bei einer Fahrt mit einem E-Scooter zu seiner Wohnung in Potsdam von der Polizei kontrolliert worden. Er hatte nach eigenen Angaben 1,3 Promille Alkohol im Atem. Redmann hatte die Öffentlichkeit etwa zwölf Stunden später selbst informiert und seinen Fehler eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft Potsdam leitete ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein.

Bei einer Polizeikontrolle wird der Alkoholgehalt in der Atemluft mit einem freiwilligen Test festgestellt. Er wird in Milligramm pro Liter gemessen und in Promille umgerechnet. Wenn jemand den Test verweigert oder die Polizei Anzeichen für einen Wert hat, der strafbar ist, folgt ein Test der Blutalkoholkonzentration – das ist Sache eines Arztes. Ab 1,1 Promille Alkohol im Blut ist es eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit.

Die Polizei hatte in der vergangenen Woche Vorwürfe zurückgewiesen, dass sie Informationsabläufe zur Kontrolle Redmanns verzögert habe. Das Innenministerium erstattete Strafanzeigen wegen des Verdachts des Geheimnisverrats, weil Informationen über die Kontrolle an die Öffentlichkeit gedrungen waren.

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