Der niederländische öffentlich-rechtliche Rundfunk (NPO) hat nach dem Ausschluss des niederländischen Kandidaten Joost Klein vom Eurovision Song Contest (ESC) eine offizielle Beschwerde bei der Europäischen Rundfunkunion (EBU) eingereicht. Dies geschah kurz vor dem Start des Finales am Samstagabend auch im Namen des teilnehmenden niederländischen TV-Senders Avrotrots, wie niederländische Nachrichtenagentur ANP berichtete.
„Heute wurden wir über die Entscheidung der EBU informiert, die niederländische Delegation für die heutige ESC-Show in Malmö zu disqualifizieren. Im Namen von NPO und Avrotrots teilen wir hiermit offiziell mit, dass wir mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind und starke Einwände haben“, schrieb der Sender an den Organisator EBU. Inhaltliche Argumente für die Beschwerde wollte der NPO demnach später nachreichen.
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Die EBU hatte den niederländischen Kandidaten am Samstag nach einem Vorfall am Donnerstag, zu dem die Polizei ermittelt, von dem Song Contest ausgeschlossen.
Nach Angaben des niederländischen Fernsehsenders Avrotros hängt der Vorfall mit Filmaufnahmen zusammen, die Klein nicht machen wollte. „Nach dem Auftritt am vergangenen Donnerstag kam es zu einem Zwischenfall. Entgegen klar getroffener Absprachen wurde Joost gefilmt, als er gerade von der Bühne kam und in den Greenroom eilen musste“, teilte Avrotros am Samstagabend mit. „In diesem Moment gab Joost wiederholt zu verstehen, dass er nicht gefilmt werden wolle. Dies wurde nicht beherzigt. Dies führte dazu, dass Joost eine bedrohliche Bewegung in Richtung der Kamera machte. Dabei hat Joost die Kamerafrau nicht berührt.“
„Avrotros findet die Maßnahme sehr hart und unverhältnismäßig. Wir stehen für gute Umgangsformen, damit es keine Missverständnisse gibt, aber eine Maßnahme zum Ausschluss ist in unseren Augen unverhältnismäßig zu diesem Vorfall“, erklärte der Sender und sagte, er sei „sehr enttäuscht und bestürzt“, auch für die Millionen von Fans. „Was Joost den Niederlanden und Europa gebracht hat, hätte nicht so enden dürfen.“
Aufgefallen war Joost bereits auf der Pressekonferenz nach dem zweiten Halbfinale. Im Internet kursierte ein Videoclip des Termins, auf dem zu sehen ist, wie sich Klein während einer Frage an die israelische Kandidatin eine vor ihm liegende Flagge über den Kopf zieht und dazwischenspricht, als ihr eine Frage gestellt wird. Ob dieses von vielen Nutzern als „respektlos“ beschriebene Verhalten mit dem vorläufigen Ausschluss von den Proben zusammenhängt, war zunächst unklar.
Joost Klein äußerte sich zu dem Geschehen öffentlich zunächst nicht. Während des Songcontests teilte er auf seinem Instagram-Account allerdings einen Tierfilm mit Hunden, die wild herumspringen.
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