Jugendliche brauchen nicht in jedem Fall eine eigene Vorsorge

Bei Freizeitunfällen hilft private Versicherung

BLZ
2 Min

Jugendliche an der Grenze zur Volljährigkeit - im Normalfall sind sie noch bei ihren Eltern mitversichert. Aber wann brauchen Kinder und Jugendliche ihre eigene Versicherung? Ein Check-up für Heranwachsende und ihre Eltern.Privathaftpflicht: Bis zum Ende ihrer beruflichen Erstausbildung sind unverheiratete Jugendliche - auch wenn sie älter als 18 Jahre alt sind - bei ihren Eltern mitversichert. Danach ist eine eigene Police erforderlich.Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Schüler und Studenten zwar in der Schule oder auf der Universität, versagt aber beispielsweise bei Freizeitunfällen. Tipp: zusätzlich eine private Unfallversicherung abschließen.Schutz vor Berufsunfähigkeit: Sie ist wichtig für alle in den ersten Berufsjahren. Dabei ist es egal, ob die Jugendlichen allein oder bei den Eltern leben. Bei Berufsunfähigkeit zahlt die Rentenkasse in der Regel nur an Berufstätige, die mindestens 60 Monate gesetzlich versichert sind. Außerdem müssen in den zurückliegenden fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge entrichtet worden sein. "Eine private Zusatzvorsorge ist daher gerade für junge Leute besonders wichtig", sagt Monika Nuckelt von den Gothaer Versicherungen.Hausratversicherung: Ob mit 16 oder 23 Jahren - nur wer noch zu Hause wohnt, ist auch durch die elterliche Hausratpolice geschützt. Wer selbst einen Hausstand gründet, braucht eine eigene.Gesetzliche Krankenversicherung: Schüler und Studenten sind gewöhnlich über ihre Eltern mitversichert. Der kostenlose Schutz endet spätestens mit 25 Jahren - bei Beginn einer Ausbildung oder Heirat schon eher. (pm.)

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