Ein amerikanisches Berufungsgericht in New York hat die vom früheren Präsidenten Donald Trump nach seiner Verurteilung wegen Geschäftsbetrugs zu erbringende Sicherheitsleistung massiv gekürzt. Das Gericht entschied am Montag, dass Trump nur 175 Millionen Dollar (162 Millionen Euro) auf ein Konto der Justiz einzahlen oder Bürgschaften in dieser Höhe vorweisen muss. Es gab ihm dafür zehn Tage Zeit.
Bisher war Trump eine Kautionssumme von 454 Millionen Dollar auferlegt worden, die er bis Montag hinterlegen sollte. Seine Anwälte hatten jedoch in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass der Milliardär dazu nicht in der Lage sei. Hintergrund ist, dass der größte Teil von Trumps Vermögen in Immobilien gebunden ist und ihm nicht in Barmitteln unmittelbar zur Verfügung steht.
Kann der voraussichtliche erneute Präsidentschaftskandidat der US-Republikaner die Sicherheitsleistung nicht erbringen, muss er damit rechnen, dass die New Yorker Staatsanwaltschaft ihm Konten sperrt oder Immobilien pfändet - das wäre für den Rechtspopulisten, der sich selbst als genialen Geschäftsmann anpreist, eine große Schmach und potenziell ein Rückschlag für seinen Wahlkampf.
Trump muss Sicherheitsleistung hinterlegen, sonst platzt Verfahren
In dem zivilrechtlichen Verfahren wegen Geschäftsbetrugs waren Trump und seine Söhne für schuldig befunden worden, über Jahre hinweg die Vermögenswerte ihres Immobilienimperiums künstlich aufgebläht zu haben, um so von Banken und Versicherungen günstige Konditionen zu bekommen. Trump wurde deshalb im Februar zu einer Geldstrafe von rund 355 Millionen Dollar plus Zinsen verurteilt worden, was sich auf etwa 454 Millionen Dollar summiert.
Zwar hat der 77-Jährige Berufung gegen das Urteil eingelegt und muss deshalb die Strafe vorerst nicht zahlen. Die Sicherheitsleistung muss er jedoch erbringen, damit es zu einem Berufungsverfahren kommt.
Schweigegeldzahlungen: Weiterer Prozess gegen Trump soll bald beginnen
Der Strafprozess gegen den Ex-Präsidenten im Zusammenhang mit Schweigegeldzahlungen an eine Pornodarstellerin soll am 15. April beginnen. Ab dem Tag – und damit rund drei Wochen später als ursprünglich geplant – solle eine Geschworenenjury ausgewählt werden, entschied Richter Juan Merchan am Montag in New York übereinstimmenden US-Medienberichten zufolge.
In dem Verfahren hatte Richter Juan Merchan den ursprünglich für Montag geplanten Prozessbeginn Mitte März kurzfristig um 30 Tage verschoben, nachdem Verteidigung und Anklage eine Verzögerung beantragt hatten.
Donald Trump vor dem Ruin? Ex-Präsident kann laut Anwälten Kaution nicht aufbringen
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de