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Kabinett beschließt Wachstumschancengesetz: Das steht wörtlich drin

Nach langem Streit einigt das Bundeskabinett auf Schloss Meseberg auf ein neues Gesetz zur Stärkung der Wirtschaft. Die Berliner Zeitung veröffentlicht den Wortlaut.

Team News Christian Gehrke AFP/chg
2 Min
Finanzminister Christian Lindner zusammen mit Arbeitsminister Hubertus Heil und Wirtschaftsminister Robert Habeck  

Finanzminister Christian Lindner zusammen mit Arbeitsminister Hubertus Heil und Wirtschaftsminister Robert Habeck  

© Kay Nietfeld/dpa

Das Wachstumschancengesetz ist am Mittwoch im Rahmen der Klausurtagung in Meseberg vom Kabinett beschlossen worden. Vorgesehen sind Entlastungen für die Wirtschaft im Volumen von gut sieben Milliarden Euro. Damit „schaffen wir Wachstumschancen“ und „bereiten ein Fundament für mehr private Investitionen“, erklärte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Lesen Sie hier den Gesetzesentwurf im Wortlaut 

„Das Wachstumschancengesetz ist ein erster wichtiger Baustein, um die Wachstumskräfte der deutschen Wirtschaft zu stärken“, betonte Lindner weiter. Es verbessere „die steuerlichen und damit auch die wirtschafts- sowie standortpolitischen Rahmenbedingungen, um in Deutschland zu investieren“. Zugleich würden „Innovationen und die Transformation zur digitalen und klimaneutralen Wirtschaft“ unterstützt.

Wachstumschancengesetz: Kernpunkt ist eine Investitionsprämie

Ein Kernpunkt des Gesetzes ist eine Investitionsprämie, um den Umbau der Wirtschaft in Richtung von mehr Klimaschutz voranzubringen. Zudem wird die steuerliche Anrechnung von Verlusten erleichtert und wieder eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter ermöglicht. Außerdem soll es zeitlich befristet eine degressive Abschreibung für neue Wohngebäude und weitere Möglichkeiten für Sonderabschreibungen geben.

Der Kabinettsbeschluss zum Wachstumschancengesetz hatte eigentlich bereits vor zwei Wochen erfolgen sollen. Damals hatte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) wegen des koalitionsinternen Streits um die Finanzierung der Kindergrundsicherung Widerspruch eingelegt. In der Zwischenzeit wurde das Entlastungsvolumen des Wachstumschancengesetzes noch einmal aufgestockt.

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