Das Präsidium des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) wird eine externe Untersuchung gegen seinen Chefankläger Karim Khan wegen angeblichen sexuellen Fehlverhaltens einleiten. Das berichtete Reuters am Freitagabend unter Berufung auf ein internes Dokument, das an die Mitgliedstaaten verteilt worden sei. Dem Bericht zufolge werde Khan aufgefordert, vorübergehend von seinem Amt zurückzutreten, bis die Untersuchung abgeschlossen sei.
Ende Oktober hatte IStGH-Chefankläger Khan den Vorwurf sexueller Übergriffe als haltlos zurückgewiesen. Dabei reagierte er auf Medienberichte, wonach er eine Mitarbeiterin sexuell belästigt haben soll. Diese Vorwürfe hätten keinerlei Wahrheitsgehalt, erklärte Khan. Das Weltstrafgericht und insbesondere der Chefankläger stehen seit Monaten unter internationalem Druck, nachdem Khan Haftbefehle gegen den israelischen Premier Benjamin Netanjahu und auch die Führung der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas beantragt hatte. Die Richter haben noch nicht über den Antrag entschieden.
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Was sagt IStGH-Chefankläger Karim Khan zu den Vorwürfen?
„Dies ist ein Moment, in dem ich und der Internationale Strafgerichtshof Ziel von zahlreichen Angriffen und Drohungen sind“, hieß es in der schriftlichen Erklärung von Khan. Es sei aber entscheidend, dass das Gericht und er sich für alle Opfer von internationalen Verbrechen einsetzten.
Das Präsidium der Organisation der Vertragsstaaten des Gerichts hatte zuvor bestätigt, dass eine Meldung über sexuelle Belästigung geprüft worden war. Die Meldung kam demnach von einer dritten Person. Das vermeintliche Opfer habe aber eine Untersuchung der Vertrauensstelle der Organisation abgelehnt und sich nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Untersuchung sei eingestellt worden.
Khan erklärte, dass in seiner 30 Jahre langen Berufstätigkeit nie ähnliche Vorwürfe gegen ihn erhoben worden seien. Er sei jederzeit bereit, der Vertrauensstelle Informationen zu geben.
Laut dem Reuters-Bericht verwies jedoch Khans Büro Fragen im Zusammenhang mit der Einleitung der internen Untersuchung an seinen Anwalt. Telefonanrufe und wiederholte Anfragen nach Kommentaren an seine Anwälte seien nicht beantwortet worden, so die Nachrichtenagentur. (mit dpa)
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