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Maskenpflicht

Lauterbach: Maskenpflicht im Fernverkehr endet zum 2. Februar

Ab dem 2. Februar muss in Zügen und Bussen des Fernverkehrs keine Maske mehr getragen werden. Das verkündete der Gesundheitsminister am Freitag.

Team News Sophie Barkey dpa/sba
2 Min
Ein Mann trägt eine Maske am Bahnsteig.

Ein Mann trägt eine Maske am Bahnsteig.

© imago/Petra Schneider

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat das Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr verkündet. Demnach fällt die Pflicht zum Tragen einer Maske zum 2. Februar. Die Bundesregierung kann die Maßnahme per Rechtsverordnung ganz oder teilweise aussetzen. „Wir müssen einfach mehr auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit setzen“, sagte Lauterbach.

Die Forderungen für ein baldiges Ende der Maskenpflicht wurden zuletzt immer lauter, innerhalb der Bundesregierung pochte vor allem die FDP darauf. Laut Infektionsschutzgesetz sollte die Maskenpflicht im Fernverkehr eigentlich bis zum 7. April andauern.

Maskenpflicht im Nahverkehr in vielen Bundesländern bereits abgeschafft

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sprach sich zuvor dafür aus, die Pflicht vorzeitig zum Monatsende aufzuheben. Auch der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sowie die Gesamtbetriebsräte der Deutschen Bahn für Fern- und Nahverkehr forderten, die Maskenpflicht zu beenden.

Buschmann sagte der Augsburger Allgemeinen (Freitag): „Meines Erachtens können auch andere Schutzmaßnahmen vor dem 7. April aufgehoben werden.“ Die Entwicklung sei aktuell so positiv, „dass selbst vorsichtige Wissenschaftler uns im endemischen Stadium sehen“. Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger müssten immer die Ausnahme und gut begründet sein.

Im öffentlichen Nahverkehr wurde die Maskenpflicht in Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bereits abgeschafft. Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Baden-Württemberg planen eine Aufhebung bis spätestens Anfang des kommenden Monats.

Über den 2. Februar hinaus gilt die Maskenpflicht dann lediglich noch in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.

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