Kindesmissbrauch bei Parkeisenbahn

Parkeisenbahner muss in Haft

In der Prozess-Serie gegen frühere Mitarbeiter der Parkeisenbahn Wuhlheide ist vor dem Landgericht erstmals eine Haftstrafe verhängt worden. Am Dienstag verurteilte das Gericht den 31-jährigen Tobias N. wegen Kindesmissbrauchs zu drei Jahren und neun Monaten.

Sebastian Höhn
1 Min
Missbrauch bei Berliner Parkeisenbahn: Die Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft für den Angeklagten.

Missbrauch bei Berliner Parkeisenbahn: Die Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft für den Angeklagten.

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Die bisherigen Verfahren gegen Ex-Parkeisenbahner und befreundete Täter endeten bislang mit Bewährungsstrafen oder Strafbefehlen. Dass Tobias N. nun ins Gefängnis muss, liegt an der Schwere der Taten. Teilweise zusammen mit seinem Freund M. hatte er die Opfer unter anderem oral und anal missbraucht. Zudem war der gelernte Zugbegleiter schon zweimal wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt worden, 2004 zu einer Geldstrafe, 2009 zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. Es handele sich um „festgefahrene Verhaltensmuster“, so ein Gerichtssprecher.

Gegen zwei weitere Parkeisenbahner steht vor dem Amtsgericht der Prozess noch aus.

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