Die bisherigen Verfahren gegen Ex-Parkeisenbahner und befreundete Täter endeten bislang mit Bewährungsstrafen oder Strafbefehlen. Dass Tobias N. nun ins Gefängnis muss, liegt an der Schwere der Taten. Teilweise zusammen mit seinem Freund M. hatte er die Opfer unter anderem oral und anal missbraucht. Zudem war der gelernte Zugbegleiter schon zweimal wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt worden, 2004 zu einer Geldstrafe, 2009 zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. Es handele sich um „festgefahrene Verhaltensmuster“, so ein Gerichtssprecher.
Gegen zwei weitere Parkeisenbahner steht vor dem Amtsgericht der Prozess noch aus.
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