„So etwas darf es nicht geben“, sagt Guddat. Fälle wie dieser waren es, die sie und ihren Kollegen Michael Tsokos vor einem Jahr dazu brachten, das Buch „Deutschland misshandelt seine Kinder“ zu veröffentlichen. Es ist nach Worten der Autoren ein Rundumschlag über das Versagen des Kinderschutzsystems in Deutschland. Am Mittwoch stellten sie die Neuauflage ihrer Streitschrift vor. Und zogen Bilanz: Die Öffentlichkeit sei aufmerksamer geworden. Doch geändert habe sich trotzdem nicht viel.
Nach Ansicht der beiden Rechtsmediziner sind Kindesmisshandlungen weitaus verbreiteter, als bisher angenommen – und als die Kriminalstatistik aussagt. „Die absoluten Zahlen bei Misshandlungsfällen aus der Statistik ergeben ein falsches Bild“, sagt Tsokos. Grund: In der Statistik werde nicht der Geburtenrückgang beachtet. Daher fielen die Steigerungsraten im Jahr viel höher aus als die Statistik besage.
Der Fall Yagmur
Ein Schritt in die richtige Richtung sei die Gewaltschutzambulanz, die im vergangenen Jahr in Berlin eingerichtet wurde. „Dort arbeitet aber nur ein einziger Arzt – für so eine Stadt wie Berlin ist das viel zu wenig“, sagt Saskia Guddat. Auch in den Jugendämtern fehle es an Personal. Und nur Neukölln lässt seine Jugendamtsmitarbeiter regelmäßig von Rechtsmedizinern schulen.
Ein Beispiel, wie es besser laufen könnte, ist Hamburg. In der Hansestadt hatte es nach dem gewaltsamen Tod der dreijährigen Yagmur einen Untersuchungsausschuss gegeben. Yagmur starb Ende 2013 an den Misshandlungen ihrer Mutter – unter den Augen des Jugendamtes. Seitdem muss dort jedes Kind, bei dem Missbrauch, Vernachlässigung und Misshandlung vermutet wird, dem Kinderkompetenzzentrum vorgestellt werden, bei dem auch Rechtsmediziner mitarbeiten. „700 Kinder haben wir im vorigen Jahr untersucht“, sagte Klaus Püschel, der Direktor der Rechtsmedizin der Hamburger Uniklinik. Die Dunkelziffer misshandelter Kinder dürfte aber um ein vielfaches höher liegen.
Die Rechtsmediziner plädierten dafür, Kinderschutzambulanzen flächendeckend einzurichten, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern und einen Kinderschutzbeauftragten zu benennen. Schätzungen zufolge werden jedes Jahr in Deutschland 200.000 Kinder misshandelt.
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