Umweltverschmutzung

Klimaklage gegen Bundesregierung: OVG Berlin-Brandenburg verhandelt

Heute wird eine Klimaklage gegen die Bundesregierung in Berlin verhandelt. Die Maßnahmen des Luftreinhalteprogramms seien nicht ausreichend, hieß es von der Umwelthilfe.

Team News epd/BLZ
2 Min
Am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wird heute über eine Klimaklage verhandelt.

Am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wird heute über eine Klimaklage verhandelt.

© Paul Zinken/dpa

Am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wird am Montag eine Klimaklage gegen die Bundesregierung verhandelt. Die Deutsche Umwelthilfe will mit der Klage ein wirksames nationales Luftreinhalteprogramm von der Bundesregierung erwirken. Der Umweltverband wirft der Bundesregierung vor, gegen die Europäische Richtlinie zur Reduktion nationaler Emissionen bestimmter Luftschadstoffe zu verstoßen. (AZ: OVG 11 A 16/20)

Die Maßnahmen im Nationalen Luftreinhalteprogramm reichten nicht aus, um sämtliche Reduktionsziele für 2025 und 2030 sicher einhalten zu können, begründet die Umweltorganisation ihre Klage. Zudem habe die Regierung viele in ihren Prognosen bereits eingerechnete Maßnahmen abgesagt oder abgeschwächt.

Umwelthilfe fordert geringeren Schadstoffausstoß

Das Heizungsgesetz etwa beschränke Holzheizungen mit einem hohen Ausstoß an Feinstaub nicht und schreibe keine verpflichtende Abgasreinigung vor. Die Abgasnorm Euro 7 sehe entgegen der Planung keine Verschärfungen für Autos vor. Das führe zum Ausstoß von mehr Schadstoffen, insbesondere des Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid. Die Umwelthilfe will unter anderem eine Senkung des Ausstoßes von Ammoniak, Stickoxiden und Feinstaub erreichen.

Die Bundesregierung hatte im Mai mit einem Kabinettsbeschluss das im Jahr 2019 beschlossene nationale Luftreinhalteprogramm aktualisiert. Sie geht davon aus, dass die von ihr beschlossenen Maßnahmen ausreichen, um die Reduktionsverpflichtungen zu erfüllen. Die Deutsche Umwelthilfe hält das Gesetz auch nach der Aktualisierung für ungenügend.

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