Koalitionsverhandlungen

Bessere Bedingungen für Teilzeitler

Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit familienbedingt reduzieren, sollen künftig bessergestellt werden. Darauf einigten sich Union und SPD. So soll künftig ein Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit verankert werden.

BLZ
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Kind und Karriere unter einen Hut zu bringen, ist für viele Menschen schwierig.

Kind und Karriere unter einen Hut zu bringen, ist für viele Menschen schwierig.

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Union und SPD wollen Teilzeitbeschäftigte besser stellen. „Wir wollen einen Rechtsanspruch auf Befristung der Teilzeit einführen für all diejenigen, die für ihre Kinder oder die Pflege von Angehörigen beruflich kürzer treten“, sagte die CDU-Sozialpolitikerin Annette Widmann-Mauz am späten Montagabend in Berlin nach Beratungen der Koalitionsarbeitsgruppe Familie, Frauen und Gleichstellung. Gemeinsames Ziel sei es, die verbreitete Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Bezahlung, Qualifizierung und beruflichem Aufstieg zu bekämpfen, teilten Widmann-Mauz und SPD-Vize Manuela Schwesig weiter mit.

Spielraum für Eltern

Schwesig kündigte zudem flexiblere Regelungen für die Elternzeit an. „Dazu sollen auch ohne die Zustimmung des Arbeitgebers zukünftig 24 statt zwölf Monate zwischen dem dritten und dem vierzehnten Lebensjahr des Kindes von Müttern oder Vätern in Anspruch genommen werden können“, sagte die SPD-Politikerin. „Mit der flexibleren Ausgestaltung der Elternzeit geben wir den Eltern den nötigen Spielraum, um die berufliche Auszeit noch besser an die individuellen Bedürfnisse ihres Kindes anpassen zu können“, hob Schwesig hervor.

Widmann-Mauz und Schwesig begrüßten zudem eine mit der Bundesregierung abgestimmte Gesetzesinitiative Nordrhein-Westfalens, die sicherstellen soll, das Baumaßnahmen für Kitas länger als vorgesehen gefördert werden können. Dies soll vermeiden, dass noch nicht abgerufene Bundesmittel in Höhe von rund 740 Millionen Euro wegen der bislang gesetzlich vorgesehenen Fristen für die Förderung des Kita-Ausbaus verfallen. Die Zeit für die Initiative drängt, da das betreffende Gesetz noch vor dem Jahreswechsel beschlossen werden muss. (AFP)

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