Koalitionsverhandlungen

Formelkompromiss zu Vorratsdaten

Die schwarz-roten Koalitionäre wollen wohl eine Entscheidung des EU-Gerichtshofs abwarten und die umstrittene Richtlinie vorerst nicht umsetzen.

Steffen Hebestreit
3 Min
Firmen sollen Nutzerdaten speichern, damit Ermittler sie abrufen können.

Firmen sollen Nutzerdaten speichern, damit Ermittler sie abrufen können.

© OBS/PA/Combots/Uli Deck Lizenz

Kaum ein rechtspolitisches Thema ist in der abgelaufenen Legislaturperiode parteipolitisch dermaßen aufgeladen gewesen wie die Vorratsdatenspeicherung. Die inzwischen geschäftsführende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verweigerte beharrlich jede Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie, nahm dafür den Zorn von CDU/CSU und des gesamten Innenressorts ebenso in Kauf wie angedrohte Geldstrafen aus Brüssel.

Mit einiger Berechtigung erhofften sich die Unions-Unterhändler der Koalitionsarbeitsgruppe, in der am Freitag wieder Fragen der Innen- und Rechtspolitik diskutiert worden sind, mehr Entgegenkommen von der SPD. Schließlich enthält das sozialdemokratische Wahlprogramm einen Passus zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung.

Allerdings liegt der Teufel, wie in so manch anderer Frage bei diesen Koalitionsverhandlungen, im Detail und am Ende könnten CDU/CSU-Innenpolitiker mit viel weniger dastehen als sie erhofft haben.

SPD will Abschwächung

Denn der SPD-Schatteninnenminister Thomas Oppermann dringt nun darauf, die EU-Richtlinie in Brüssel abzuschwächen, um die Speicherdauer von gegenwärtig sechs auf drei bis vier Monate zu verringern. Überdies wollen die Sozialdemokraten abwarten, wie die anhängigen Klagen gegen die Speicher-Richtlinie beim Europäischen Gerichtshof entschieden werden. Aus Sicht Irlands verstößt die Vorgabe aus Brüssel gegen die EU-Grundrechtscharta. Sollten die Richter dieser Ansicht folgen, müsste die Richtlinie völlig überarbeitet werden.

Deshalb spricht vieles dafür, dass Union und SPD am Ende lediglich einen Formelkompromiss erreichen und sich auf einen Prüfauftrag verständigen werden. Die Sicherheitsbehörden müssten weiter ohne Vorratsdatenspeicherung auskommen. Damit würde sich die schwierige Geschichte der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung fortsetzen. Seit fast vier Jahren setzt die Bundesrepublik die Vorgabe aus Brüssel nicht um, nachdem das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz aus Zeiten der großen Koalition beanstandet hatte. Es verpflichtete alle Telekommunikationsfirmen, gewisse Gesprächsdaten für sechs Monate zu speichern.

Diese Verkehrsdaten geben darüber Auskunft, welcher Telefonkunde wann wie lange mit wem gesprochen hat. Die Gesprächsinhalte selbst wurden natürlich nicht erfasst. Internetanbieter mussten überdies speichern, welcher Computer zu welchem Zeitpunkt unter welcher IP-Kennung im weltweiten Netz unterwegs gewesen ist.

Mit richterlichem Beschluss sollten Polizei und Staatsanwälte die Möglichkeit erhalten, im Falle eines Verbrechens diese Daten bei dem Unternehmen abzurufen. So sollten sie erfahren können, mit wem ein Opfer oder ein Täter vor dem Verbrechen Kontakt gehabt hat. Die Karlsruher Richter bemängelten allerdings zu schwache Datenschutzvorgaben für die Speicherungen bei den Unternehmen sowie zu großzügige Regelungen, was den Zugriff auf die Daten durch die Behörden betraf. Nicht zuletzt die NSA-Affäre sorgt nun aber für eine neue Sensibilität beim Datenschutz.

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