Verkehr

Köpenick: Bleibt das Parken unter der Brücke An der Wuhlheide illegal?

Unter der Brücke An der Wuhlheide darf nicht geparkt werden. Dennoch stellen dort immer wieder Anwohner ihre Autos ab. Die AfD fordert eine Parkerlaubnis.

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Auch in Treptow-Köpenick sind die Parkplätze knapp. Deshalb soll das Parken unter der Brücke An der Wuhlheide nun erlaubt werden, so die AfD-Fraktion.

Auch in Treptow-Köpenick sind die Parkplätze knapp. Deshalb soll das Parken unter der Brücke An der Wuhlheide nun erlaubt werden, so die AfD-Fraktion.

© Soeren Stache/dpa

Um auf den Parkplatzmangel in Treptow-Köpenick zu reagieren, hat die AfD-Fraktion eine Parkerlaubnis für die Fläche unter der Straßenbrücke An der Wuhlheide gefordert. Wie die Fraktion auf Facebook mitteilte, werde der Platz sowieso schon von den Anwohnern als Parkraum genutzt. Dabei sei die Ahndung bislang uneinheitlich gewesen, teilweise schien es eine stillschweigende Legalisierung gegeben zu haben, hieß es.

Um nach eigenen Angaben für „Rechtssicherheit“ zu sorgen, hat die AfD-Fraktion einen Antrag eingereicht: Das Bezirksamt soll das Parken unter der Brücke legalisieren. Die Parkflächen seien angesichts des Bedarfs in der Gegend wichtig, hieß es. „Der Umstand, dass die betreffende Brücke nach derzeitigem Stand im Jahr 2026 abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden soll, ändert an dieser Einschätzung nichts“, teilte die AfD-Fraktion mit. Der Antrag soll bei der Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten am 10. März ab 18 Uhr beraten werden.

Grüne-Fraktion: Bezirksamt kann nicht die StVO ändern

Bei der Fraktion die Grünen Treptow-Köpenick löst der Antrag Verwunderung aus. Bereits im Dezember 2024 habe ein Bewohner eine entsprechende Anfrage vor der Bezirksverordnetenversammlung gestellt, teilte Christian Huber, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen auf Anfrage der Berliner Zeitung mit. Diese sei seitens des Ordnungsamts vom Bezirksstadtrat Bernd Geschanowski (AfD) beantwortet worden: Das Parken sei an dieser Stelle aufgrund der Regelungen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht genehmigungsfähig. Als Gründe werden eine Mittelinsel und Wendemöglichkeiten angeführt.

„Basierend auf dieser Einschätzung des zuständigen Fachamts erscheint es mir aktuell sehr unwahrscheinlich, dass ein Parken in Zukunft an dieser Stelle gestattet werden könnte“, teilte Huber mit. Das Verständnis der AfD, dass „gängige Praxis“ geltende Gesetze und Verordnungen aufheben könnte, halte er für problematisch.

Es liege zudem außerhalb der Kompetenz des Bezirksamtes, die StVO zu ändern. Für ihn sei es unverständlich, wie die AfD-Fraktion „nach der Darstellung der recht klaren Rechtslage durch ihren eigenen Bezirksstadtrat überhaupt auf die Idee kommt, nochmal einen solchen Antrag zu formulieren“, schließt Huber.

Die Linksfraktion im Bezirk hat eigenen Angaben zufolge noch keine abschließende Meinung zum Antrag der AfD gebildet. „Wir warten die Ausschussberatung und die Stellungnahme des Fachamtes ab“, hieß es. Die Fraktionen der CDU und SPD haben auf die Anfrage der Berliner Zeitung noch nicht reagiert.

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