Kommentar

Bund darf Immobilien nicht einfach verkaufen

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben muss Wohnraum in Berlin schaffen.

Ulrich Paul
2 Min
Mieterprotest Kotti und Co. Demonstration.

Mieterprotest Kotti und Co. Demonstration.

© imago/Peter Homann

Das Märkische Landbrot ist ein kleiner und erfolgreicher Bäckereibetrieb in Berlin. Und er ist zugleich ein Vorbild für die große Bundesrepublik Deutschland. Denn das Märkische Landbrot bietet auf dem hart umgekämpften Immobilienmarkt der Hauptstadt einigen seiner Mitarbeiter Wohnungen in einem Mietshaus zu moderaten Preisen an.

Die kleine Bäckerei knüpft damit an eine alte, leider längst vergessene Tradition an: den Werkswohnungsbau. Die große Bundesrepublik Deutschland hingegen will von der Versorgung ihrer Bediensteten mit Wohnraum offenbar nichts mehr wissen.

Anders ist jedenfalls kaum zu erklären, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) Flächen in Berlin, die sich zum Wohnungsbau eignen, zum Verkauf anbietet. Bis vor kurzem hatte der Bund sogar erwogen, seine 4580 Geschosswohnungen in der Hauptstadt ans Land Berlin zu veräußern.

In den 90er-Jahren entstanden viele Wohnungen

Die Bima beruft sich bei den geplanten Verkäufen zwar in der Regel darauf, dass sie nicht mehr benötigte Immobilien laut Bima-Gesetz zu verwerten habe, doch ist das leider nur die halbe Wahrheit. Das Gesetz schreibt neben der Verwertung nicht benötigter Immobilien zugleich vor, dass die Bima für die Wohnungsfürsorge zuständig ist. Das ist die Versorgung der Bundesbediensteten mit Wohnraum.

Zum Umzug von Bundesregierung und Parlament von Bonn nach Berlin hatte der Bund in den 90er-Jahren noch zugesagt, die nötigen Wohnungen „mitzubringen“, also auf eigene Kosten zu errichten. So entstanden viele Wohnungen, unter anderem in der „Bundesschlange“ auf dem Moabiter Werder.

Doch mittlerweile haben die Ministerien immer mehr Beschäftigte nach Berlin geholt, ohne gleichzeitig das Angebot an Wohnungen aufzustocken. Das ging so lange gut, wie es keine Wohnungsknappheit gab. Doch das ist lange vorbei.

Bund muss in den Wohnungsneubau einsteigen

Es ist mittlerweile dringend nötig, dass der Bund die Wohnfürsorge in der Hauptstadt als seine Pflicht begreift.

Konkret bedeutet dies, dass bundeseigene Immobilien, die zu Wohnzwecken genutzt werden können, nicht mehr verkauft werden dürfen. Außerdem muss der Bund endlich in den Wohnungsneubau einsteigen. Das, was das Märkische Landbrot vormacht, sollte der großen Bundesrepublik Deutschland ebenfalls möglich sein.

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