Die emotional geführten Debatten über die politische Bewertung der DDR, die die ersten 20 Jahre nach der Wende bestimmten, sind abgeklungen. Inzwischen streitet zumindest die interessierte Öffentlichkeit eher darüber, welche Fehler im Wiedervereinigungsprozess und danach auszumachen sind – und was hätte anders laufen können. Was aber den 1990 untergegangenen Staat namens DDR angeht, ist weniger von Aufarbeitung und mehr von Historisierung die Rede. Um Historiker dabei ein möglichst ausgewogenes und feines Bild zeichnen zu lassen, dürfte der Zugang zu möglichst vielen zeitgenössischen Quellen hilfreich sein.
Von daher ist dem Ex-DDR-Ministerpräsidenten Hans Modrow, einst SED-Bezirkschef von Dresden und bald 90 Jahre alt, durchaus zuzustimmen, wenn er nun gegen die Bundesrepublik Deutschland klagt. Vor dem Bundesverwaltungsgericht will er durchsetzen, dass er Einsicht in die Akten, die die westdeutschen Geheimdienste angeblich von 1956 bis 2012 über ihn anlegten, erhält.
Ein möglichst vollständiges Bild
Auch wenn Modrow sich mit seinem Ansinnen ein wenig zu sehr in der Opferrolle gefällt, ist es menschlich verständlich. Zudem könnten die bisher unter Verschluss gehaltenen Akten auch das Bild des SED-Staates schärfer konturieren. Voraussetzung dafür wäre allerdings, Hans Modrow stellt die Akten, die bisher mit Verweis auf Staatsgeheimnisse unter Verschluss sind, dann auch Historikern zur Verfügung.
Zu Tage treten könnten interessante Inneneinsichten aus dem SED-Machtapparat, etwa was den Wechsel von Ulbricht zu Honecker angeht, aber auch wie es im Politbüro im Jahr 1989 zuging und was im Einigungsjahr 1990 geschah. Zu einem möglichst vollständigen Bild gehört erst recht, nachzuzeichnen, welchen Einfluss westdeutsche Geheimdienste nahmen, was sie überhaupt wussten und wie sie die Lage in der DDR zu welchem Zeitpunkt bewerteten.
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