War das Kumpanei? Womöglich sogar Strafvereitelung? Oder war es politisch und menschlich besonders verantwortliches Handeln? Dass der damalige Innenminister Hans-Peter Friedrich die SPD-Führung über die Ermittlungen gegen den SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy informiert hat, wirft noch mehr Fragen auf als der Fall ohnehin schon. Das in Deutschland herrschende System der Gewaltenteilung besagt: die Justiz geht ihren Aufgaben ohne Beeinflussung der Politik nach. Doch dieser Grundsatz hat manche Unschärfen. So herrscht die Praxis, dass Ermittler bei hinreichendem Verdacht gegen einen Politiker ihre politischen Vorgesetzten informieren. So ist die Kunde in Sachen Edathy auf dem Dienstweg bis zu Friedrich gewandert.
Was sollte der nun tun? Den künftigen Koalitionspartner in die Falle laufen lassen, der den angesehenen und unbescholtenen Abgeordneten Edathy womöglich mit einem Regierungsposten betraut? Welch ein Skandal, wenn dann erst die Vorwürfe gegen ihn bekanntgeworden wären. Und dazu, dass Friedrich von allem wusste!
Man kann dessen Verhalten verurteilen. Man kann aber auch zu dem Schluss kommen, er habe alles richtig gemacht und größeren Schaden abgewendet. Wenn es nun aber heißt, Edathy sei womöglich gewarnt worden, so kann es dafür viele andere Quellen geben. Auch die niedersächsische Staatsanwaltschaft ist ja kein Hort der Verschwiegenheit, wie man weiß.
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