Zu den großen zivilisatorischen Fortschritten der vergangenen 300 Jahre zählt das Gewaltmonopol des Staates. Deshalb lebt jeder heutige Europäer unter gesellschaftlichen Umständen, die im geschichtlichen Vergleich als außerordentlich gewaltfrei gelten dürfen. Ebendeshalb, um des friedlichen Miteinanders willen, muss das staatliche Gewaltmonopol unnachsichtig gegen diejenigen verteidigt werden, die es zerstören wollen. Dazu gehören linksradikale Gewalttäter in der Berliner Rigaer Straße und rechtsradikale Freunde der Randale in Leipzig-Connewitz. Dazu gehören Migranten am Kölner Hauptbahnhof, treudeutsche Altbürger, die Flüchtlingsheime anzünden, ebenso mafiose „arabische Großfamilien“ und neuerdings Bürgerwehren.
Wer das staatliche Gewaltmonopol im demokratischen Rechtsstaat will, muss Polizisten, Beamte und Richter, die es ausüben, zwar kontrollieren (sie sind an Recht und Gesetz gebunden), aber auch in besonderer Weise schützen. Es darf nicht hingenommen werden, dass sogenannte Linksautonome in Berlin-Friedrichshain einen Polizisten, der gerade Strafzettel ausstellt, zu viert niedertreten und dann in einem einschlägig bekannten Haus, genannt Wohnprojekt, verschwinden. Deshalb war es geboten, diese Fluchtburg polizeilich zu stürmen. Die dort aufgefundenen Krähenfüße, Pflastersteine, Feuerlöscher und Eisenstangen rechtfertigten die Entscheidung zudem. Wenn die Berliner Grünen behaupten, diese Aktion sei unverhältnismäßig gewesen, dann ist ihnen ein Grundkurs in Verfassungsrecht zu empfehlen.
In Deutschland herrscht nicht der Mob – auch dann nicht, wenn sich dieser links oder rechts weltanschaulich aufdrapiert. Vielmehr wird die Staatsgewalt nach Artikel 20 des Grundgesetzes „durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“. Viele Berliner Grüne verniedlichen mit ihrem verfassungsfernen Gehabe (linke) Gewalttäter wie diese, die am vergangenen Freitag das folgende Bekenntnis im Netz posteten: „Motiviert vom Überfall der Schweine auf die Hausprojekte Rigaer (Straße) 94 und Liebig (straße) 34 am 13.01. (…) wurde heute Nacht ein Fahrzeug der Flinkster(DB)-Flotte in der Christinenstraße angezündet. Den kämpfenden Bewohner*innen des Friedrichshainer Nordkiezes senden wir damit unsere flammenden Grüße …“
Der Ton solcher Texte unterscheidet sich in nichts von rechtsradikalen Aufrufen. Dazu ein geschichtliches Beispiel. Im November 1930 beklagten sich Studenten, die wegen antisemitischer Umtriebe aus der Berliner Universität gedrängt worden waren, über den Polizeipräsidenten: „Er wütete mit seiner Prügelgarde schlimmer als Iwan der Schreckliche.“ Kompromisslerisch schritt der Rektor ein und vermittelte den Rückzug der Polizei. Daraufhin sangen die braunen Studenten den abziehenden, republikanischen Polizisten hinterher: „Muss i’ denn, muss i’ denn zum Städtele hinaus.“ Kaum war das erreicht, schmetterte die Zeitung des Nationalsozialistischen deutschen Studentenbundes mit dem schönen Namen „Die Bewegung“, wie der Kampf gegen „das heutige System“ weiterzuführen sei: „mit noch kräftigeren und lauter schallenden Maulschellen“. So klingt das ewig gleiche Geschrei derer, die das staatliche Gewaltmonopol verhöhnen.
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