Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy hat recht, wenn er sich darüber beklagt, dass schon wieder vertrauliche Ermittlungsakten über ihn öffentlich werden. Auch er hat ein Recht darauf, nicht vorverurteilt zu werden.
Schon jetzt ist seine bürgerliche Existenz vernichtet, seine politische Karriere am Ende, eine Rückkehr in sein altes Leben ausgeschlossen. Es ist zudem sein Recht, dass er sich gegen die Durchsuchungen seiner Büros und Privaträume juristisch wehrt. Immerhin war die Grundlage der Razzien der Besitz von Fotos, die zwar anstößig, aber auch nach Ansicht der Ermittler nicht strafbar waren.
Die Frage, ob trotzdem ein Anfangsverdacht vorlag, der die Hausdurchsuchungen rechtfertigt, wird von Juristen durchaus unterschiedlich bewertet. Nun vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären zu lassen, ob die Durchsuchungen zulässig waren, ist daher richtig.
So unmoralisch der Besitz der Fotos der nackten Jungen war, Edathy konnte darauf vertrauen, dass er nichts Illegales tat. Die Entscheidung des Untersuchungsrichters, Büros und Räume des Politikers trotzdem durchsuchen zu lassen, war ein gravierender Eingriff in dessen Grundrechte.
Dies gilt auch dann, wenn sich im Nachhinein nun herausstellen sollte, dass Edathy doch strafbares kinderpornografisches Material aus dem Internet geladen hat. Der Zweck heiligt nicht alle Mittel.
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