Kommentar zu Urteil gegen fremdenfeindliche Berlinerin

Schreiber von Hasskommentaren sollen sich nicht mehr sicher fühlen

Das Amtsgericht Berlin hat eine Frau aus Marzahn zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil sie auf Facebook gegen Flüchtlinge gehetzt hat. Ein Urteil, das deutlich macht: Die sozialen Medien sind kein rechtsfreier Raum.

Thorkit Treichel
2 Min
Volksverhetzung auf Facebook hat rechtliche Konsequenzen.

Volksverhetzung auf Facebook hat rechtliche Konsequenzen.

© imago stock&people Lizenz

Eine 29-jährige Gebäudereinigerin aus Marzahn ist am Freitag wegen eines Facebook-Eintrags vom Amtsgericht zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ein nur auf den ersten Blick hartes Urteil: Die Frau hatte die Verhaftung eines Asylbewerbers nach einem angeblichen Vergewaltigungsversuch mit den Worten kommentiert, es würden „noch viel mehr Asylheime brennen ... hoffentlich dann mit vernagelten Türen“.

Eine Freiheitsstrafe sei angesichts der Zunahme von Hassbotschaften im Netz aus generalpräventiven Gründen unerlässlich, sagte die Richterin und spannte den Bogen zur analogen Welt. Solche Äußerungen vergifteten das Klima, die Zahl der Anschläge auf Unterkünfte sei exorbitant gestiegen.

Strafverfolgungsbehörden lesen mit

Der Staat setzt mit diesem Urteil, das der Abschreckung dient, ein Zeichen. Es ist eine klare Ansage an jene, die meinen, rassistische Hetze, Gewaltvideos und Verschwörungstheorien ungestraft verbreiten zu können. Trotz der vermeintlichen Anonymität im Netz sind soziale Medien kein rechtsfreier Raum.

Gelegentlich lesen inzwischen auch die Strafverfolgungsbehörden mit. Das hat auch ein 34-jähriger Berliner erfahren, ebenfalls ein Ausländerfeind, der vor wenigen Wochen zu einer Strafe von 4?800 Euro oder 120 Tagen Haft verurteilt wurde, weil er auf Facebook Erschießungen und Gaskammern gefordert hatte. Zwar gehen die Behörden noch zu wenig gegen Straftaten im Netz vor. Doch sicher sollte sich niemand mehr sein, dass er davonkommt.

Auch die Zivilgesellschaft muss rechte Hetze ächten. Wie das geht, zeigt das Beispiel des 26-jährigen Hellersdorfers, der auf Facebook den im September im Mittelmeer ertrunkenen Flüchtlingsjungen Aylan verhöhnt hatte. Der Mann muss nicht nur mit Gefängnis rechnen. Er verlor auch seinen Job. Und der 1.?FC Union erteilte Stadionverbot.

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