Staatsanwaltschaft und Polizei haben am Montag ein Tabu gebrochen – und viele Medien haben dabei mitgemacht. Die Ermittler stellten Fotos eines Verbrechensopfers zur Verfügung, die bis zum späten Abend auf Hunderten von Onlineseiten zu sehen waren.
Dabei sprachen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ganz klar gegen die Veröffentlichung. Zumal Kinder wie das missbrauchte Mädchen aus Niedersachsen besonders davor geschützt werden müssen, öffentlich zur Schau gestellt zu werden.
Die Bilder tauchten auf widerwärtigen Plattformen auf
Am Tag danach muss man dennoch sagen: In diesem Einzelfall haben Ermittler und Medien richtig gehandelt. Polizei und Staatsanwaltschaft haben keinen anderen Weg gesehen, das Mädchen zu finden. Dem Kind, so muss man befürchten, wurde unendliches Leid angetan.
Wieder und wieder soll es schwer misshandelt worden sein. Die Bilder des Mädchens tauchten auf widerwärtigen Plattformen auf. Durch die Öffentlichkeitsfahndung, die nach wenigen Stunden Erfolg hatte, wurde das Martyrium beendet.
Bilder von schlechter Qualität
Nun mag unter manchen Kriminalisten die Verlockung groß sein, öfter zu diesem Mittel zu greifen. Durch Facebook und Twitter verbreiten sich Fahndungsfotos rasend schnell. Das verspricht rasche Aufklärung. Kann man dagegen wirklich etwas einwenden?
Ja, denn gerade durch die Öffentlichkeitsfahndung geraten regelmäßig Menschen unter Verdacht, die mit der fraglichen Straftat überhaupt nichts zu tun haben. Sie werden bei der Polizei angezeigt, weil sie womöglich irgendwelchen Menschen auf Bildern von teils schlechter Qualität latent ähnlich sehen. Bilder, die übrigens für lange Zeit, wenn nicht für immer im Internet stehen.
Das Gesetz setzt der Veröffentlichung von Fotos – sei es von Tatverdächtigen oder von Opfern – enge Grenzen. Dabei muss es bleiben. Trotz des jüngsten Erfolges.
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