Kommentar zum Berliner Neutralitätsgesetz

Pflicht des Staates – Verbindliche Werte für alle

Es ist die Pflicht des Staates, sich dort, wo er hoheitlich auftritt, in religiösen Dingen neutral zu verhalten. Und zwar gegenüber allen Religionen und Weltanschauungen, nicht nur in der besonders strittigen Kopftuchfrage, meint unser Autor Thomas Rogalla.

Thomas Rogalla
2 Min
Muslimische Frauen demonstrierten 2004 in Berlin gegen ein Kopftuchverbot (Archivbild).

Muslimische Frauen demonstrierten 2004 in Berlin gegen ein Kopftuchverbot (Archivbild).

© imago/Seeliger Lizenz

Was Innensenator Henkel antreibt, bleibt unerfindlich. Nach monatelanger Prüfung des Berliner Neutralitätsgesetzes fand er es angemessen, das Ergebnis im Kleingeduckten des Landespressedienstes zu verstecken und ansonsten als zuständiger Verfassungssenator zu schweigen.

Dies in einer Situation, in der die Nation kontrovers angesichts der neuen Zuwanderung darüber diskutiert, was die Bundesrepublik ausmacht, welche Werte sie hochhält, was die inneren Leitplanken sind, an denen sich Staat und Gemeinwesen ausrichten sollen. Und welche man den neu zuwandernden Bundesrepublikanern als verbindlich auf die Willkommensurkunde schreiben sollte.

Differenziertes und bewährtes Gesetz

Immerhin hat Henkels Verwaltung sich zu der Auffassung durchgerungen, dass es die Pflicht des Staates ist, sich dort, wo er hoheitlich auftritt, in religiösen Dingen neutral zu verhalten. Und zwar gegenüber allen Religionen und Weltanschauungen, mitnichten nur in der besonders strittigen Kopftuchfrage. Berlin hat ein differenziertes, bewährtes Neutralitätsgesetz.

Gerade eine Metropole, die Menschen aus Dutzenden Kulturen und Religionen (und die damit verbundenen Konflikte) beherbergt, kann weder Polizisten mit Kippa, Staatsanwältinnen mit Kopftuch oder Richter mit Kreuz um den Hals gebrauchen. Und wer Lehrerinnen mit Kopftuch will, sollte vorher die Schulleiter in Neukölln oder Wedding fragen, ob das wirklich Konflikte löst.

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