Kommentar zum Helm-Urteil: Unbehelmt, aber nicht schutzlos

Mag sein, dass es vernünftig ist, sich als Fahrradfahrer nur mit Helm in den Straßenverkehr zu begeben. Aber ganz sicher unvernünftig ist es, ihn gesetzlich zur Vernunft zu zwingen und eine Helmpflicht einzuführen. Das würde zu einer signifikanten Abnahme der Fahrradfahrer in Deutschland führen – der Helm ist unbeliebt, weshalb sich bisher nur 11 Prozent (Stand: 2011) seiner bedienen. Wenn der Gesetzgeber den Schutz der Radler tatsächlich verbessern will, stehen ihm dafür andere, wirksamere Instrumente zur Verfügung, vor allem der Ausbau von Radwegen oder die Erweiterung der ...

BLZ
2 Min

Mag sein, dass es vernünftig ist, sich als Fahrradfahrer nur mit Helm in den Straßenverkehr zu begeben. Aber ganz sicher unvernünftig ist es, ihn gesetzlich zur Vernunft zu zwingen und eine Helmpflicht einzuführen. Das würde zu einer signifikanten Abnahme der Fahrradfahrer in Deutschland führen – der Helm ist unbeliebt, weshalb sich bisher nur 11 Prozent (Stand: 2011) seiner bedienen. Wenn der Gesetzgeber den Schutz der Radler tatsächlich verbessern will, stehen ihm dafür andere, wirksamere Instrumente zur Verfügung, vor allem der Ausbau von Radwegen oder die Erweiterung der Tempo-30-Zonen.

Angebot der Freiwilligkeit

So lange es keine Helmpflicht gibt – oder zumindest einen ähnlich verbreiteten, freiwilligen Einsatz des Schutzhelms wie den der Luftpumpe –, so lange verbietet es sich, den Schadensersatz zu verkürzen, wenn der helmlose Radler in einen Unfall verwickelt und dabei verletzt wird. Denn wenn der Gesetzgeber auf die Einführung der Helmpflicht bewusst verzichtet, also die Entscheidung über das Tragen eines Helms dem Radler überlässt, wäre es unredlich, den helmlosen Radler mit einem gekürzten Schadensersatzanspruch dafür zu bestrafen, dass er das Angebot der Freiwilligkeit angenommen hat. So aber hat es das Oberlandesgericht Schleswig gewünscht. Der Bundesgerichtshof ist dafür zu loben, dass er das mit einer gut begründeten Entscheidung zurückgewiesen hat.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de