Das Berliner Kammergericht entließ einen wegen Totschlags beschuldigten Mann aus der Untersuchungshaft, weil die Polizei zu langsam arbeitete. Fast ein halbes Jahr dauerte es, bis sie den Bericht über die Tatortspuren zusammen hatte. Weil das den Beginn der Hauptverhandlung verzögerte, wollte das Gericht dem Beschuldigten die Haft nicht länger zuzumuten. Er darf jetzt als freier Mann zu den Verhandlungsterminen erscheinen. U-Haft ist eben keine Strafhaft, sondern dient ausschließlich der Sicherstellung des Gerichtsverfahrens.
In bemerkenswerter Offenheit rügte nun das Gericht die schlechte Personalausstattung der Polizei, die zügige Gutachten verhindere. Auch wenn die Geschichte polizeiintern als „einmaliger Fall“ bezeichnet wird, rührt sie an den Grundfesten der Gesellschaft. Man kann darüber streiten, ob vielleicht zu wenige Beamte in den Verwaltungsstuben sitzen oder nicht. Man kann auch darüber streiten, ob Polizisten jede Spur zur Kriminaltechnik einliefern sollten. Doch die kriminalistische Spurenauswertung ist eine Pflichtaufgabe des Staates.
Viele hoch spezialisierte Kriminaltechniker gehen bald in Rente oder Pension, was der Berliner Senat jahrelang ignorierte. Und so kommen zwei Möglichkeiten auf uns zu: Entweder werden Verbrechen nicht aufgeklärt. Oder man ändert das Gesetz und lässt Beschuldigte in U-Haft schmoren. Wie in einem Entwicklungsland.
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