Stadtverkehr

Kostenpflichtiges Parken: Friedrichshain-Kreuzberg führt neue Zonen ein

In Berlin müssen Autofahrer am Mehringplatz und am Askanischen Platz künftig fürs Parken zahlen. Insgesamt kommen im Bezirk in diesem Jahr sechs neue Zonen hinzu.

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Ein Parkschein-Automat in Berlin-Mitte

Ein Parkschein-Automat in Berlin-Mitte

© Schöning/Imago

Das Bezirksamt des Berliner Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg hat entschieden, dass Autofahrer rund um den Mehringplatz und den Askanischen Platz künftig fürs Parken zahlen müssen. Dies teilte die Berliner Verkehrsinformationszentrale am Mittwoch mit. Insgesamt richtet das Bezirksamt in diesem Jahr sechs neue Bewirtschaftungszonen ein.

Die Zone 69 Mehringplatz startet demnach zum 1. August, die Zone 58 Askanischer Platz zum 1. Oktober. In beiden Bereichen werden vergleichsweise hohe Gebühren fällig: ein Euro pro 15 Minuten, also vier Euro pro Stunde, jeweils von 9 bis 22 Uhr.

Bereits zum 1. April war die Parkzone 54 Friedenstraße in Betrieb gegangen, zum 1. Juni wird die Zone 68 im Alexandrinenviertel folgen. Zeitgleich mit dem Mehringplatz wird zum 1. August auch die Zone 63 im Graefekiez erweitert. Zum 1. Dezember kommt schließlich die Zone 31 im Samariterviertel hinzu, in der bis Mitternacht Parkscheine nötig sind. In den übrigen neuen Zonen liegen die Gebühren bei 75 Cent pro 15 Minuten und damit bei drei Euro pro Stunde.

Bewohner können Parkausweis beantragen

Innerhalb einer bewirtschafteten Zone darf nach Angaben des Bezirksamts nur noch mit Parkschein oder einem gültigen Parkausweis auf öffentlichen Flächen geparkt werden. Bewohner mit Meldeadresse in der jeweiligen Zone können online einen Parkausweis beantragen, der von der Parkscheinpflicht befreit. Ein freier Stellplatz wird damit allerdings nicht garantiert.

Pendler und Besucher müssen während der Bewirtschaftungszeit einen Parkschein lösen. Betriebe innerhalb einer Zone können laut Bezirksamt eine Betriebsvignette beantragen, bestimmte Handwerksbetriebe einen Handwerkerparkausweis. Menschen mit blauem oder orangefarbenem Schwerbehindertenparkausweis dürfen weiterhin gebührenfrei parken. Für mobilitätseingeschränkte Berufspendler sind Ausnahmegenehmigungen möglich.

Die Einhaltung der Regelungen werde das Ordnungsamt durch Parkraumkontrollen überwachen, hieß es vom Bezirksamt.

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