Die 36-jährige Mutter zweier Kinder, fünf und acht Jahre alt, leidet an Rückenschmerzen und hat Magen-Darm-Beschwerden. Sie schläft schlecht, und bei Stress fühlt sie einen Druck in der rechten Brust. Neben ihrem Beruf muss sich die verheiratete Frau auch noch um die Bronchitis und die Haltungsschwächen ihrer Kinder kümmern. Ihr Arzt bescheinigt ihr, dass eine Mutter-Kind-Kur medizinisch notwendig ist. Doch nachdem sie die Kur bei ihrer Krankenkasse beantragt, lehnt diese ab. Begründung: Es liege keine außergewöhnliche Belastung vor, die in der Mutterrolle begründet ist.Ein Beispiel von Tausenden, von denen allein das Müttergenesungswerk in ihren deutschlandweit 1400 Beratungsstellen berichten kann. Jeden dritten Antrag lehnen die Krankenkassen in Deutschland erst einmal ab. Legt eine Mutter jedoch Widerspruch ein, wird von den zunächst abgelehnten Kuranträgen dann doch jeder zweite bewilligt. "Das scheint eine totale Beliebigkeit zu haben, die unverständlich ist", diesen Schluss zieht Anne Schilling. Die Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks sagt, dass sich viele Mütter mit ihrer Erkrankung nicht ernstgenommen fühlen, sich von der Ablehnung der Kur verletzt fühlen und aufgeben.Dabei ist der Anspruch von Müttern und Vätern sowie ihren Kindern auf eine Kurmaßnahme gesetzlich festgeschrieben und seit 2007 sogar eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Psychosoziale Problemsituationen von Familien, wie Partnerschafts- und Erziehungsprobleme, sollen besonders berücksichtigt werden. Die Kosten zahlt die Kasse, lediglich die vorgeschriebene Zuzahlung von zehn Euro pro Tag muss die Mutter tragen. Etwa 120000 Mütter und Väter haben 2009 Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen erhalten, ermittelte der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen. 43000 Mütter wurden vergangenes Jahr allein in den 84 Einrichtungen des Müttergenesungswerks behandelt, dazu kamen 64000 Kinder, die mitgefahren sind.In einer Richtlinie beschreiben die Medizinischen Dienste der Krankenkassen genau, wann eine Rehabilitation angezeigt ist: bei Antriebslosigkeit und Stimmungsstörungen, oder wenn es schwerfällt, Entscheidungen zu treffen, Hausarbeiten zu erledigen oder mit Fremden umzugehen. Bei jeder zweiten Mutter, die in Einrichtungen des Müttergenesungswerks behandelt wird, stellte der Arzt Erschöpfungszustände, Schlafstörungen und depressive Phasen fest. 27 Prozent müssen Rückenschmerzen, Bandscheibenschäden oder Gelenkbeschwerden erdulden. Die meisten erschöpften Mütter leiden gleich unter einer Vielzahl verschiedener Beschwerden und Erkrankungen. Häufig werden auch die Kinder krank, haben Asthma, sind anfällig für Entzündungen des Atmungssystems oder weisen psychische und Verhaltensstörungen auf. 60 Prozent der Kinder in den Kuren sind behandlungsbedürftig."Oft kommen die Frauen erst, wenn nichts mehr geht, wenn sie ihren Alltag nicht mehr bewältigen können", stellt Schilling vom Müttergenesungswerk fest. Ihnen fehle dann die nötige Energie, um hartnäckig zu bleiben, wenn der Kurantrag abgelehnt wird. "Dabei können die meisten Mütter sehr lange von einer Kur zehren", sagt Schilling, da die Beschwerden ganzheitlich behandelt und wichtige "Stellschrauben" für den Alltag nach der Kur gestellt werden. Sich nicht entmutigen zu lassen, lautet daher der wichtigste Ratschlag der Expertin. Das Antragsverfahren dauert etwa vier Wochen. Wer schon vor dem Arztbesuch den Weg in eine Beratungsstelle findet, erfährt dort etwa, wie wichtig es ist, dass der Arzt das Attest ausführlich begründet. Auch sollte dieser angeben, warum die Beschwerden nicht ambulant vor Ort, sondern besser mit einem Ortswechsel behandelt werden sollen -ansonsten nehmen die Krankenkassen das Fehlen dieser Informationen häufig zum Anlass, den Kurantrag abzulehnen.Immer wieder tauchen auch Fälle auf, in denen ein Sachbearbeiter der Krankenkasse die Mutter telefonisch dazu bewegen will, ihren Antrag zurückzuziehen. "Lassen Sie sich alle Entscheidungen schriftlich geben", rät Anne Schilling. Denn nur bei schriftlichen Mitteilungen könne man Widerspruch einlegen.Gesetzlich garantiert ist, dass sich die Mütter selbst aussuchen können, in welche Einrichtung sie gehen möchten. "Mütter sollten das Wunsch- und Wahlrecht den Krankenkassen gegenüber unbedingt wahrnehmen", empfiehlt Schilling. Eventuelle Mehrkosten für eine Wunschklinik, wie sie gelegentlich von Kassen eingefordert würden, müssen die Frauen nicht bezahlen.Im ersten Halbjahr 2010 haben die Kassen elf Prozent weniger Kuren bewilligt als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, stellte das Müttergenesungswerk fest. Offenbar hat eine weitere Einsparwelle im Zuge der Gesundheitsreformen begonnen. "Hier wird auf Kosten der Mütter gespart", kritisiert Schilling. Doch nur 0,2 Prozent ihrer Gesamtausgaben müssen die Krankenkassen überhaupt für Mütter- und Mutter- und-Kind-Kuren aufwenden. Vom Spitzenverband der 163 gesetzlichen Krankenkassen heißt es daher auf Anfrage, das Einsparpotential sei entsprechend gering.------------------------------InformationenDauer: Eine stationäre Mutter-Kind-Kur dauert 21 Tage und kann aus medizinischen Gründen um eine Woche verlängert werden.Kosten: Mütter müssen pro Tag 10 Euro Zuzahlung leisten, für Kinder wird keine Zuzahlung erhoben.Kinderbetreuung: In vielen Einrichtungen werden die Kinder pädagogisch betreut und erhalten Schulunterricht.Häufigkeit: Eine Wiederholung solcher Mutter-Kind-Kuren bezahlen die Krankenkassen in der Regel frühestens nach vier Jahren.Beratung: Beratungs- und Vermittlungsstellen der Wohlfahrtsverbände im Müttergenesungswerk unter dem "Kurtelefon" Tel. 33 00 29-29. Mehr Informationen über Angebote, Spezialkuren und Einrichtungen beim Müttergenesungswerk unterwww.muettergenesungswerk.de------------------------------Foto: Eltern haben seit 2007 einen Anspruch auf Kuren -mit oder ohne Kind.
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