Krankenkassen-Prämien

So wird ein gesunder Lebensstil honoriert

Sportkurse, Gesundheitschecks und Raucherentwöhnung können belohnt werden.

Theresa Dräbing
5 Min
Eine Mitgliedschaft im Fitnessclub lohnt sich.

Eine Mitgliedschaft im Fitnessclub lohnt sich.

© imago

Eine typische „win-win“-Situation: Der Versicherte tut etwas für seine Gesundheit und wird dafür belohnt. Gleichzeitig profitieren auch die Kassen von gesunden und fiten Mitgliedern: Sie müssen im besten Fall für weniger Behandlungen aufkommen und sparen Geld. Ob für Sportkurse, Raucherentwöhnung oder regelmäßige Gesundheits-Checks, versprechen Krankenkassen Bonuszahlungen oder Sachleistungen.

Kurzum, für Maßnahmen, die einen gesunden Lebensstil fördern. Krankenkassen sind seit 2015 gesetzlich dazu angehalten ein solches Bonussystem anzubieten, also finanzielle Anreize zu schaffen, gesundheitsbewusst zu leben. War es zuvor noch eine „Kann-Leistung“, ist es seit nunmehr drei Jahren eine „Soll-Leistung“ gegenüber den Versicherten.

Barauszahlungen und Sachprämien

Für welche Maßnahmen die Gesetzliche Boni zahlt und wie hoch diese entsprechend ausfallen, ist den Krankenkassen selbst überlassen. Und so unterschiedlich sehen die Prämienprogramme dann letzten Endes auch aus. Zwingend ist lediglich, dass es sich um Präventionsmaßnahmen zur Gesundheitsförderung handeln muss. Die Prämien bekommen Versicherte in Form von Barauszahlungen, Sachprämien oder können als Zuschüsse für Versicherungsleistungen eingesetzt werden.


Steuerlich absetzbar

Wer an einem Bonusprogramm der Krankenkasse teilnimmt, kann trotzdem die Krankenkassenbeträge in voller Höhe in der Einkommensteuererklärung absetzen. Und zwar auch dann, wenn der Versicherte einen Zuschuss für privat bezahlte Vorsorgemaßnahmen erhalten hat.

Der Bundesfinanzhof legte fest: Zuschüsse der Krankenkassen für privat bezahlte Vorsorgemaßnahmen sind keine Beitragsrückerstattung (Az.: X R 17/15). Somit sei eine Verrechnung von Boni nicht möglich, wenn die Zahlung nicht mit der Basisabsicherung im Krankheitsfall zusammenhängt.

Versicherte können daher den ungekürzten Sonderausgabenabzug für die Krankenkassenbeiträge beim Fiskus geltend machen. Das gilt auch, wenn ihnen die Krankenkasse die Kosten für das Bonusprogramm erstattet hat.

Die Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahmen für das gesundheitsbewusste Verhalten nicht bereits im regulären Versicherungsumfang enthalten sind und von dem Versicherten vorab privat finanziert wurden.

Diese Reglung gilt erst seit 2017, zuvor kürzten die Finanzämter die Krankenkassenbeiträge um die Boni. 


Die Höhe der Bonuszahlungen belaufen sich angefangen von etwa 30 Euro bis teils auf mehrere Hundert Euro im Jahr, werben die Krankenkassen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen macht allerdings darauf aufmerksam, dass sich die Angaben stets auf den maximalen Wert, den es herauszuholen gibt, beziehen.

Da sich die großen Kassen im Beitragssatz kaum unterscheiden, kann das maßgeschneiderte Bonusprogramm bei der Wahl der Kasse helfen. Doch Vorsicht beim Wechseln. Die gesammelten Boni sind in der Regel an eine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse geknüpft und gelten nur im ungekündigten Versicherungsverhältnis. „Erst Bonus einlösen, dann kündigen“, rät Regina Behrendt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Ein Überblick: Bei der Techniker Krankenkasse (TK) müssen Bonusjäger 1000 Punkte sammeln, um eine Prämie ausgezahlt zu bekommen. Diese 1000 Punkte entsprechen 30 Euro. „Alternativ kann der doppelte Betrag auch als Gesundheitsdividende eingelöst werden“, erklärt Kerstin Grießmeier, Sprecherin der TK. Dabei handelt es sich um Geld, welches direkt wieder in Gesundheitsleistungen investiert wird, wie einer Akupunktur, einer Zuzahlung zu einer privaten Krankenversicherung oder zum Beispiel anteilig an einen Yoga-Kurs angerechnet werden kann.

Für eine aktive Mitgliedschaft im Fitnessstudio gibt es im Jahr 500 Punkte, für die Zahnvorsorge einmal im Jahr 200 und für zertifizierte Gesundheitskurse etwa zur Nikotinentwöhnung 400 Punkte. Damit die Punkte nicht verfallen, müssen diese spätestens drei Monate nach Ablauf des Bonuszeitraums abgerechnet werden – die Gesundheitsdividende kann bis zu drei Jahren angespart werden.

Allein mit der Gesundheitsvorsorge, ohne einer sportlichen Aktivität würde es allerdings schwierig werden, die benötigte Mindestpunktezahl anzusammeln. Viele der Vorsorgeuntersuchungen betreffen nicht jede Personengruppe: die Mutterschaftsvorsorge bei einer Schwangerschaft oder die Krebsfrüherkennung, die bei Männern etwa erst ab 45 Jahren vorgesehen ist.

Die AOK zahlt ab 3000 Bonuspunkten. 100 Bonuspunkte entsprechen einem Euro. Bei einer Blutspende (2000 Punkte), einer Schutzimpfung (500 Punkte) und einer Zahnvorsorge (500 Punkte) in einem Jahr bekäme der Versicherte umgerechnet 30 Euro. Wer bei der Barmer GEK Mitglied ist und 500 Punkte gesammelt hat, kann diese gegen Prämien einlösen. Die Barmer ermöglicht es auch, noch Punkte aus dem Vorjahr einzulösen.

Maßnahmen pro Jahr: „Die Regeln können sich allerdings jederzeit, auch während des laufendes Jahres, ändern“, sagt Regina Behrendt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Die Bonusprogramme sind am ehesten interessant für Leute, die sowieso regelmäßig zum Sport gehen“, so Behrendt. Dann ist der Aufwand gering, sich dafür noch einen Stempel zu holen und gegen Prämien einzutauschen.

30 bis 60 Euro seien ein realistisches Maß, was ein Versicherter im Jahr mit Prämien herausbekommen kann, sagt Behrendt. Dafür müssten etwa vier bis fünf Maßnahmen pro Jahr nachgewiesen werden. Einzelne Kassen zahlen unter Umständen mehr. Im Mittel maximal 170 Euro pro Jahr – dafür braucht der Versicherte aber auch dementsprechend mehr Stempel. „Der Aufwand lässt sich jedoch anhand der Anzahl der Maßnahmen nur ungefähr schätzen, da die einzelnen Maßnahmen sehr unterschiedlich sind.“

Sich aber allein wegen des Bonusprogramms im Fitnessstudio oder beim Sportverein anzumelden, sei weniger gewinnbringend. Die eigentliche Mitgliedschaft im Studio kostet in der Regel mehr, als der Bonus, den die Kasse zahlt. „Ein Anreiz besteht dann nur für Personen, die den Beitrag in jedem Fall aufbringen würden, nicht aber für Neueinsteiger und schon gar nicht, wenn diese über wenig Geld verfügen“, so die Kritik der Verbraucherzentrale.

Als Motivationsstütze: Einige Kassen zahlen auch schon Punkte, wenn der Body-Mass-Index im Normbereich liegt und somit ein gesundes Körpergewicht nachgewiesen wurde oder auch der Blutdruckwert auf eine gesunde Lebensweise schließen lässt – für Personen, die dem entsprechen, sind das leicht gesammelte Punkte.

„Damit honorieren die Kassen Gesundheit und weniger gesundheitsbewusstes Verhalten“, kritisiert Behrendt. So soll es aber ihrer Ansicht nach nicht sein. „Wichtig ist, es handelt sich um kein Belohnungssystem für Gesunde, sondern soll andersherum einen Anreiz geben gesundheitsfördernd zu leben“, sagt Behrendt. Wenn das der Fall ist, sei ein Belohnungssystem als Motivationsstütze für gesundheitsbewusstes Leben durchaus sinnvoll.

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