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Im Interview des Verlegers der Berliner Zeitung, Holger Friedrich, mit Egon Krenz zum Erscheinen des dritten Bandes der Krenz-Memoiren tauchte das Problem wieder auf, inwieweit die Toten an der damaligen Staatsgrenze der DDR hätten verhindert werden können. Krenz, der ehemalige Staatsratsvorsitzende, verwies auf das Dilemma zwischen der Schutzwürdigkeit jedes menschlichen Lebens einerseits und der weltpolitischen Notwendigkeit des Schutzes der Staatsgrenze der DDR als Systemgrenze andererseits. Sein Fazit lautete: „Ich weiß bis heute nicht, wie wir es hätten anders machen können.“
In der Folge druckte die Berliner Zeitung zwei Beiträge zu diesem Thema ab. Michael Günther vertrat am 23. Juni (online 18. Juni) die Auffassung, dass Veränderungen am Grenzregime möglich gewesen seien, Frank Schumann rechtfertigte im Beitrag vom 4. Juli (online 29. Juni) die damaligen Entscheidungen und Handlungsweisen der DDR- Führung. Das Thema ist also immer noch aktuell.
Nun hat Frank Schumann im (Online-)Titel seines Beitrages diejenigen, die nachträglich Überlegungen zu einem veränderten Grenzregime der DDR anstellen, als „Hinterher- Besserwisser“ abqualifiziert. Das wirft die Frage auf, ob es vielleicht „Vorher- Besserwisser“ gegeben hat?
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Ja, eine solche kleine Gruppe von Offizieren in mittleren und höheren Führungsfunktionen der Grenztruppen hat es in den letzten Jahren der Existenz der DDR gegeben – und die Autoren gehörten dazu. Ausgangspunkt unserer Überlegungen war, dass das Grenzregime so, wie es existierte, nicht bleiben konnte und dringend veränderungsbedürftig war.
Grenzer sprengen im Jahr 1974 Minen am Todeszaun im Lappwald bei Helmstedt.
© Rust/imago
Das Regime an der Grenze fügte der DDR außenpolitisch, aber auch innenpolitisch immensen Schaden zu – mehr, als es nutzte. Die Räumung der Minenfelder war 1984 ein Schritt in die richtige Richtung, aber man hätte dabei nicht stehen bleiben dürfen. Mit Blick auf aktuelle Entwicklungen sei angemerkt: Die Räumung der Minen an der Grenze der DDR erfolgte, nachdem die Minenkonvention im Dezember 1983 in Kraft getreten war, aus der jetzt die baltischen EU-Staaten und Polen austreten, weil sie ihre Ostgrenze verminen wollen.
Ein „Frontdienst im Frieden“
Durch die nach dem 13. August 1961 erfolgte Unterstellung der Grenzsicherungskräfte vom Ministerium des Innern zum Ministerium für Nationale Verteidigung traten jedenfalls gravierende Veränderungen ein. Der polizeiliche Schutz- und Überwachungsauftrag blieb dem Wesen nach erhalten, trat aber zunehmend hinter die in einem möglichen Kriegsfall zu erfüllenden Aufgaben zurück.
Dass die Durchsetzung der Grenzordnung eine polizeiliche Aufgabe war, wurde vom Ministerium für Nationale Verteidigung zunehmend ignoriert. Der nun zuständige Minister sprach vom Grenzdienst als „Frontdienst im Frieden“ und bezeichnete Handlungen an der Grenze als „Gefecht im Frieden“. In einem Gefecht ist aber immer auch mit Toten zu rechnen.
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Es blieb aber nicht bei der Wortwahl. Der Grenzdienst wurde nach militärischen Grundsätzen organisiert. Die für die Nationale Volksarmee erlassenen Dienstvorschriften wurden zu wesentlichen Teilen für die Grenztruppen gültig erklärt. Für die Wehrpflichtigen gab es dort nur die „Gefechtsausbildung“, eine Vorbereitung zur Erfüllung von Polizeiaufgaben erfolgte nur minimal.
NVA-Soldaten während einer Übung. Die NVA-Dienstvorschriften waren im Wesentlichen auch für die Grenztruppe gültig.
© Sächsische Zeitung/imago
Die Grenztruppen standen unter Dauerstress
Ein Höhepunkt dieses für die Handlungen im Frieden fehlerhaften Denkens war die nunmehr eingeführte und bis Mitte der Achtzigerjahre gültige Vergatterungsformel: „Grenzverletzer sind festzunehmen bzw. zu vernichten.“ Sie war dem militärischen Denken geschuldet, nach dem es im Gefecht darum geht, den Gegner zu bekämpfen, niederzuhalten oder eben zu vernichten. Das stand in krassem Widerspruch zu den in der DDR geltenden Bestimmungen zum Gebrauch von Schusswaffen.
Die Offiziere der Grenztruppen wurden an den militärischen Lehreinrichtungen militärisch hoch qualifiziert, hatten aber dort über viele Jahre keine Ausbildung im einschlägigen Staats- bzw. Strafrecht, vom Völkerrecht ganz zu schweigen. Da dieses Recht aber die Grundlage ihres Handelns an der Grenze in Friedenszeiten bildete, war das letztlich unhaltbar.
Während die Grenztruppen durch extreme Belastungen unter Dauerstress standen und es immer wieder zu Toten an der Grenze kam, beriefen sich der zuständige Minister und sein Chef des Hauptstabes auf ihr militärstrategisches Denken. Sie bedauerten zwar jeden Toten, hielten die Opfer des Grenzregimes aber letztlich für einen Kollateralschaden im Kalten Krieg, wie sie verklausuliert in ihrem Buch „Ohne die Mauer hätte es Krieg gegeben“ (Edition Ost, 2011, S. 7) eingestanden.
„Staat und Recht“ wird erst ab 1985 unterrichtet
Die genannte kleine Gruppe von Offizieren wollte für den Grenzdienst in Friedenszeiten weg von diesem militärischen Denken. Sie versuchte zunächst, durch Publikationen auf Veränderungen im Denken Einfluss zu nehmen. Da das wegen der Militärzensur schwierig war, wich sie auf wissenschaftliche Arbeit, vor allem auf Forschungsvorhaben für die zukünftige Entwicklung des Grenzschutzes der DDR, aus.
An der Offiziershochschule Rosa Luxemburg, an der die zukünftigen Offiziere für die Grenztruppen ausgebildet wurden und auch Weiterbildung für das bestehende Offizierskorps erfolgte, gelang es erst 1985 – gegen energischen Widerstand aus dem Ministerium für Nationale Verteidigung – das Lehrfach „Staat und Recht“ einzuführen und einen entsprechenden Lehrstuhl zu gründen.
Egon Krenz (Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatsrates), NVA-Armeegeneral Heinz Keßler (Minister für Nationale Verteidigung) und Horst Sindermann (Präsident der Volkskammer) im Jahr 1987 (v.l.n.r.)
© Stana/imago
Es sei erwähnt, dass das reformorientierte Denken von Offizieren der Politischen Verwaltung der Grenztruppen ausging. Sie hätten nicht aktiv werden können, wenn nicht der Chef der Politischen Verwaltung mit dem Dienstgrad Generalleutnant schützend seine Hand über sie gehalten hätte. Während sich die Aktivitäten der Gruppe in Publikationen und wissenschaftlichen Arbeiten bis heute nachweisen lassen, hat sich der Generalleutnant allerdings schriftlicher Stellungnahmen enthalten. Das hätte ihn wohl auch seine Dienststellung gekostet.
Was die in einem möglichen Krieg durch die Grenztruppen zu erfüllenden Anforderungen betrifft, so hätten sie im Hinblick auf die Dominanz des Polizeidienstes als paramilitärische Aufgabe gelöst werden können. Dabei sollte nicht übersehen werden, dass die Achtzigerjahre glücklicherweise ohnehin durch Entspannungs- und Abrüstungspolitik gekennzeichnet waren. Wenn Panzerbataillone aufgelöst wurden, wäre es wohl an der Zeit gewesen, auf die militärische Doppelfunktion der Grenztruppen zu verzichten. Die Sowjetunion hätte in diesem Fall ebenso vor vollendete Tatsachen gestellt werden müssen wie bei der Minenräumung.
Es geht also nicht nur um „Hinterher-Besserwisserei“. Es gab auch Menschen, die vorher ihrem Land dienen wollten, indem sie Vorschläge für Änderungen des Grenzregimes unterbreiteten. Das war damals durchaus auch mit persönlichen Risiken verbunden und Anfeindungen wirken bis heute nach. Wer sich den Fehlern der DDR stellt, muss auch darüber nachdenken.
Artur Pech war bis 1989 Leiter der Unterabteilung gesellschaftswissenschaftliche Ausbildung im Kommando der Grenztruppen.
Rolf Ziegenbein war bis 1989 Stellvertreter des Kommandeurs der Offiziershochschule der Grenztruppen für Ausbildung und Forschung.
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