Das Berliner Landgericht hat die für Donnerstag 9 Uhr angekündigte Räumung des „Gemischtwarenladens mit Revolutionsbedarf“ an der Manteuffelstraße in Kreuzberg vorläufig aufgeschoben. Das teilte der Anwalt des Hauseigentümers, Cornelius Ernst Wollmann, mit.
Zwangsräumung für Szeneladen M99 abgesagt
Der Inhaber des Ladens, Hans-Georg Lindenau, gab auf einer Pressekonferenz am 8.8. bekannt, dass er sich mit dem Hauseigentümer geeinigt hat.
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Das Geschäft samt Wohnung im 1. Obergeschoss sollte eigentlich am Dienstag, den 9. August 2016 geräumt werden.
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Das "M99" ist laut Selbstbeschreibung ein "Gemischtwarenladen für Revolutionsbedarf". Neben vielen politischen Schriften, werden hier auch Pfefferspray und besondere Bekleidungsstücke für Demonstrationen vertrieben.
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Für Sonntag war vor dem Haus eine Demonstration angekündigt. Jetzt soll daraus ein Fest werden, bei dem Unterstützer die gestoppte Räumung feiern wollen.
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Zur Begründung heißt es vom Gericht, dass bei dem von Räumung betroffenen Ladenbetreiber Hans Georg Lindenau „im Falle der Räumung ernsthafte Selbsttötungsabsichten einsetzen“ könnten. Mit anderen Worten: Die Atteste, in denen Lindenau von mehreren Ärzten Suizidgefahr bescheinigt wird, müsse man ernst nehmen. Dies hatte das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg nicht getan. Dort war die Räumung trotz aller medizinischer Bedenken angesetzt worden.
Dagegen hatte Lindenaus Anwalt Beschwerde eingelegt. Das Landgericht ordnete jetzt ein weiteres Gutachten an, das heißt, ein Amtsarzt muss Lindenau erneut begutachten. Dies hatte auch schon der sozialpsychatrische Dienst des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg getan. Im Ergebnis war von „suizidaler Qualität“ die Rede.
Für Sonntag war vor dem Haus eine Demonstration angekündigt. Jetzt soll daraus ein Fest werden, bei dem Unterstützer die gestoppte Räumung feiern wollen.
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Lindenau ist offensichtlich seit Jahren psychisch krank. Seit 1989 sitzt er gelähmt im Rollstuhl, nachdem er von der Kirche am Lausitzer Platz gesprungen war, weil er sich „von finsteren Mächten verfolgt fühlte“, wie er sagt. Depressive Schübe und bei psychischem Stress immer wieder Selbstmordgedanken plagten ihn. Nach der Kündigung seiner Wohnung und seines Ladens, den er seit 30 Jahren betreibt, hatte er sich verpflichtet, bis zum 20. September aus dem Laden auzuziehen, in dem er auch wohnt. Dann bat um einen erneuten Aufschub. Er hat nämlich inzwischen einen Mietvertrag für einen neuen Wohnladen an der Falckensteinstraße 46 unterschrieben, dort kann er aber erst im Mai 2017 einziehen.
Diese Verzögerung des Umzugs, so stellte das Landgericht am Mittwoch klar, sei kein Grund für einen Räumungsaufschub. Zwar könne es als „unbillige Härte“ angesehen werden, dass der Schuldner bis Mai 2017 mehrmals umziehen müsste. Jedoch sei den Gläubigern, also dem Hausbesitzer, die „von sogenannten Kiezbewohnern unter erheblichen Druck“ gesetzt worden seien, nicht zuzumuten, mit einer Räumung noch weitere Monate zu warten.
Das Gericht nimmt Bezug auf Drohungen gegen den Hauseigentümer, die von Lindenaus Unterstützern ausgehen.
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