Russland-Protest

Kriegsbilder an der russischen Botschaft in Berlin? Jetzt soll Karlsruhe entscheiden

Zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine soll am Sonnabend auch in Berlin demonstriert werden. Doch es stellt sich die Frage: Was ist dabei erlaubt?

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Gedenken an die Opfer des Krieges vor der russischen Botschaft in Berlin. Der Mittelstreifen des Boulevards Unter den Linden ist immer wieder Ort des ukrainischen Protests und der Erinnerung.

Gedenken an die Opfer des Krieges vor der russischen Botschaft in Berlin. Der Mittelstreifen des Boulevards Unter den Linden ist immer wieder Ort des ukrainischen Protests und der Erinnerung.

© Jörg Carstensen/dpa

Im Streit um das Gedenken zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine am Sonnabend ist kein Ende in Sicht. Der Ukraine-Solidaritätsverein Vitsche wollte Bilder des Krieges an die Fassade der russischen Botschaft in Berlin-Mitte projizieren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat dies untersagt. Jetzt soll das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Eilentscheidung treffen. 

Nach Worten von Vitsche-Anwalt Patrick Heinemann ist die „Würde der (russischen) Botschaft“ nicht berührt, sie sei auch nicht in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt. Die Selbstdarstellung der Botschaft sei völkerrechtlich nicht besonders geschützt, „jedenfalls wäre so ein Schutz nicht absolut und der Versammlungsfreiheit übergeordnet“. Tatsächlich schütze die Versammlungsfreiheit „gerade auch das Recht, über Ort und Art des Protests selbst zu entscheiden und ihn dahin zu tragen, wo es den Kritisierten wehtut“, sagte Heinemann. Und: „Vitsche wird jetzt das Bundesverfassungsgericht anrufen.“

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Kriegsbilder an russischer Botschaft: OVG hat Entscheidung bestätigt

Das OVG hat in einem Eilverfahren eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Die geplante Projektion verletze den völkerrechtlichen Schutz von Frieden und Würde der Botschaft, indem ohne deren Zustimmung deren Eigentum als Projektionsfläche genutzt werde, begründete das Gericht seine Entscheidung. 

Der Ukrainer-Verein Vitsche wollte bei seiner Demonstration am Sonnabend im Anschluss an eine Solidaritätskundgebung am Brandenburger Tor eine Stunde lang Fotos und Videos vom Krieg auf die russische Botschaft Unter den Linden projizieren. „Erst geht es um die Solidarität mit der Ukraine, anschließend wollen wir daran erinnern, wer der Aggressor ist“, sagte eine Sprecherin. Die Bilder sollten jedoch keine toten oder verletzten Menschen zeigen, stattdessen zerstörte Gebäude, Fahrzeuge und Infrastruktur, sagte die Sprecherin der Berliner Zeitung. Das hat die Polizei verboten. Darum zogen die Veranstalter vor Gericht.

Am Sonnabend sind mehrere Demonstrationen und Kundgebungen gegen Russland und Präsident Wladimir Putin sowie zur Solidarität mit den Menschen in der Ukraine angekündigt. 

Bei Vitsche steht auch der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) auf der Rednerliste.

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