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Kritik am Berliner Haushalt: Rechnungshof warnt vor Milliardendefizit

Laut dem Rechnungshof gibt Berlin mehr Geld aus, als es einnimmt. Das könne zum Milliardendefizit führen. „So darf ein Haushalt nicht aussehen“, sagt Berlins Rechnungshofpräsidentin, Karin Klingen.

Team News dpa/BLZ
2 Min
Die Berliner Rechnungshofpräsidentin Karin Klingen sieht die aktuelle Haushaltspolitik kritisch.

Die Berliner Rechnungshofpräsidentin Karin Klingen sieht die aktuelle Haushaltspolitik kritisch.

© Jens Kalaene/dpa

Die Rechnungshofpräsidentin Karin Klingen hat die Haushaltspolitik der Berliner Regierungskoalition kritisiert. Sie warnte am Donnerstag bei der Debatte über den Rechnungshofbericht im Landesparlament davor, dass bis Ende 2025 fast sämtliche Haushaltsrücklagen aufgebraucht sein werden. Zugleich rief sie Schwarz-Rot dazu auf, die Ausgaben deutlich zu senken. Kritisch sieht Klingen auch, dass der aktuelle Doppelhaushalt als letzter Rettungsankerpauschale Minderausgaben in Höhe von fast zwei Milliarden Euro jährlich enthalte. Fast sechs Prozent des Haushaltsvolumens müssten damit im laufenden Haushalt eingespart werden. „So darf ein Haushalt nicht aussehen“, sagte sie.

„Wenn Sie dieses Ausgabenniveau so weiterführen, werden 2026 und 2027 enorme Defizite von mehr als drei Milliarden Euro pro Jahr entstehen“, sagte Klingen. Jeder, der 2027 in politischer Verantwortung sei, stehe vor der Herausforderung, dann überhaupt noch einen Haushalt aufstellen zu können.

Rechnungshofpräsidentin: „Setzen Sie Prioritäten bei den Ausgaben“

„Nutzen Sie die Chance und steuern Sie jetzt um. Setzen Sie Prioritäten bei den Ausgaben“, forderte sie. Berlin dürfe nicht dauerhaft über seine Verhältnisse leben. „Wenn das Land weiter mehr ausgibt, als es einnimmt, sind die Berliner Finanzen in Kürze nicht mehr tragfähig“, warnte Klingen.

Richtig sei ausdrücklich, dass Schwarz-Rot die Pläne für die Errichtung eines Sondervermögens für Klimaschutzmaßnahmen überdenke. Klingen mahnte, die Schuldenbremse ernstzunehmen. „Sinn und Zweck der Schuldenbremse ist nicht, dass staatliche Ausgaben aus dem Kernhaushalt in Landesunternehmen übertragen werden, um auf diesem Weg eine nach der Schuldenbremse nicht erlaubte Kreditaufnahme zu ermöglichen.“

Die schwarz-rote Koalition hatte ursprünglich geplant, umfangreiche Investitionen in Höhe von fünf Milliarden Euro mit einem Sondervermögen zu finanzieren. Nachdem das Bundesverfassungsgericht über mögliche Ausnahmen von der Schuldenbremse auf Bundesebene entschieden hatte, gab die Finanzverwaltung ein Gutachten zu ihren eigenen Plänen in Auftrag. Die Umsetzbarkeit wurde von der Rechtsanwaltskanzlei erheblich infrage gestellt.

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