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Nazi-Vergleich

„Impfen macht frei“-Video: Berliner Lehrer wegen Volksverhetzung verurteilt

Corona-Politik mit dem Holocaust verglichen: Im Prozess gegen einen ehemaligen Berufsschullehrer wegen Volksverhetzung ist am Donnerstag ein Urteil gefallen.

Team News Sophie Barkey Elizabeth Rushton/BLZ
4 Min
Der ehemalige Berufslehrer Rüdiger B. bei einem früheren Gerichtstermin. Das Amtsgericht Tiergarten sprach ihn am Donnerstag der Volksverhetzung schuldig.

Der ehemalige Berufslehrer Rüdiger B. bei einem früheren Gerichtstermin. Das Amtsgericht Tiergarten sprach ihn am Donnerstag der Volksverhetzung schuldig.

© Fotoillustration: Berliner Zeitung

Gegen 11.35 Uhr am Donnerstag betritt die Vorsitzende Richterin Kerstin Stoppa den Saal 671 und liest das Urteil vor. Der ehemalige Lehrer Rüdiger B. wird zu 120 Tagessätzen zu 25 Euro verurteilt. Ein Zuschauer hinter der Pressebank flüstert leise, aber deutlich hörbar fassungslos: „Das gibt’s doch nicht.“ Die Anklage lautete auf Volksverhetzung.

Im Kern geht es um zwei Videos, die der inzwischen 62-jährige Rüdiger B. im Sommer 2021 auf YouTube hochgeladen hatte. In dem ersten war ein bearbeitetes Bild zu sehen, das den Schriftzug „Impfen macht frei“ zeigte – eine klare Anlehnung an die Aufschrift „Arbeit macht frei“ über dem Tor des NS-Konzentrationslagers Auschwitz, wo mehr als eine Million Jüdinnen und Juden ermordet wurden. Im zweiten Video hat Rüdiger B. die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung mit dem Holocaust verglichen.

Etwa 45 Minuten lang spricht B.s Anwalt Tobias Gall darüber, wie Rüdiger B. mit seinen Aussagen nur den „öffentlichen Frieden“ während der Corona-Pandemie bewahren wollte, was nicht strafbar sein dürfe. Gall nennt die Pandemie eine „sogenannte Pandemie“ – wobei die Vorsitzende Richterin Kerstin Stoppa eine Augenbraue hochzieht und ironisch lächelt.

Bis zum 13. August 2021 – dem Tag, an dem Rüdiger B. von der Berliner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Volksverhetzung angezeigt wurde – erhielt das Video 226 Aufrufe. Das sei kein „anpeitschender Beitrag an die Öffentlichkeit“ gewesen, argumentiert Gall. Zur Zeit der Veröffentlichung dieses Videos im Juli 2021 war Rüdiger B. noch Medienlehrer an einer Berliner Berufsschule mit 1000 Schülern und etwa 100 Lehrkräften. „Es würde mich nicht wundern, wenn mein Video den einen oder anderen dort interessiert hätte“, sagt B. dazu. August 2021 kündigte ihn das Land Berlin fristlos, er erhielt eine Abfindung von 72.000 Euro.

Vergleich oder Verharmlosung?

Dass Rüdiger B. in seinen Videos einen Vergleich zwischen den Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus und den Repressalien des Nationalsozialismus zieht, weist Gall nicht zurück – hält dies aber nicht für eine Verharmlosung des Holocausts. „Ein Vergleich ist nicht gleich eine Verharmlosung“, so Gall. „Das zu glauben, ist unterkomplex und ein Denkfehler.“ Die Kernaussage von Rüdiger B. solle eher als das genaue Gegenteil einer Verharmlosung verstanden werden. „Er ist der Auffassung: ‚Das ist das Monströse, ich sehe was Ähnliches‘“, sagt Tobias Gall.

Er nennt das bearbeitete Bild ein „bekannt gewordenes Meme“, das B. nicht selber erstellt hat, sondern „irgendwo aus dem Netz“ kopiert habe. Dazu seien die Worte „Impfen macht frei“ im Kontext eines Zitats des bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) zu verstehen: „Impfen ist der Weg zur Freiheit“. Gall plädiert für einen Freispruch für seinen Mandanten.

Die Staatsanwaltschaft verlangt hingegen eine Strafe von 120 Tagessätzen zu 90 Euro. Rüdiger B. habe in seinen Videos „den Holocaust verharmlost und über NS-Verbrechen und dessen Opfer lustig gemacht“, so der Staatsanwalt. Er plädiere weiter für einen raschen Abschluss des Prozesses – „damit der Angeklagte nicht weiterhin Raum bekommt, um sich vor seinem Publikum aufzuführen“.

Tatsächlich ist der Saal im Kriminalgericht Moabit voll besetzt – mit Medienvertretern, aber auch mit Zuschauern, die Rüdiger B. zur Seite stehen wollten. „Ganz genau“, „Richtig“, murmeln sie immer wieder während der langen Rede von Tobias Gall – sowie während der letzten Worte von Rüdiger B.

Ich werde Sie heute hier nicht überzeugen können, egal was ich sage.

Vorsitzende Richterin Kerstin Stoppa

Dass er so eine aufmerksame Zuhörerschaft hat, ist B. bewusst; er spricht laut und deutlich und sucht immer wieder Blickkontakt zu den Besucherplätzen. „Ich habe als Lehrer einen offenen Erwartungshorizont – und ich erwarte nicht, dass man mir den Mund verbietet“, betont er. „Auch meine Würde ist unantastbar.“

Die Vorsitzende Richterin Stoppa versucht, ihm das Urteil noch einmal zu erklären: „Indem Sie historisches Unrecht und die Corona-Maßnahmen gleichsetzen, ist das eine Verharmlosung“, so die Richterin. „Eine andere Deutung ist fernliegend. Punkt.“ Wenn diese Auffassung ein „Denkfehler“ sei, dann teile sie diesen eben. Ihre Urteilsbegründung hielt sie kurz, denn: „Ich werde Sie heute nicht überzeugen können, egal, was ich sage.“ Er hat nun eine Woche Zeit, um gegen das Urteil Berufung einzulegen.

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