Nach dem Halsketten-Verbot für eine christliche Lehrerin an einer staatlichen Schule will die Bildungsverwaltung nun schnell eine Ratschlag-Fibel für Pädagogen an staatlichen Schule vorlegen. „Es ist eine Handreichung zum Neutralitätsgesetz in Arbeit“, sagte Iris Brennberger, Sprecherin der Bildungsverwaltung. Damit sollen auch Missverständnisse in der Auslegung des Neutralitätsgesetzes vermieden werden.
Einer Lehrerin an einer staatlichen Schule im multikulturellen Wedding war gerade vom Schulleiter untersagt worden, eine Kette mit dem christlichen Kreuz tragen. Das behauptet zumindest ein Pfarrer, dem sich die Frau anvertraute. Die Spitze der evangelischen Landeskirche hat sich des Falls angenommen. Das Halsketten-Verbot wurde mit dem Neutralitätsgesetz begründet. Jenes Gesetz verbietet seit 2005 Lehrern, Polizisten und Justizbediensteten das Tragen von religiöser Symbolik. Kopftuch, Kippa oder Kruzifix sind für diese Landebediensteten verboten.
Eine Art Kulturkampf
Aus Sicht vieler Kritiker spiegelt das Gesetz die gesellschaftlichen Verhältnisse in Berlin nicht mehr hinreichend wider. „Es sollte auch für Lehrerinnen und Lehrer möglich sein, religiöse Zeichen zu tragen, solange der Schulfrieden dadurch nicht gestört wird“, sagt nun der evangelische Landesbischof Markus Dröge. Das gelte auch für kopftuchtragende Lehrerinnen. Dröge berief sich dabei auf Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Januar 2015, wonach ein pauschales Kopftuchverbot verfassungswidrig sei. „Das Berliner Neutralitätsgesetz vertritt eine viel restriktivere Auffassung und sollte deshalb im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils überarbeitet werden“, fordert Dröge.
Klagen gab es auch bereits wegen des Kopftuch-Verbots.
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Tatsächlich beschränkte das Neutralitätsgesetz bisher vor allem kopftuchtragende Muslima. Zuletzt hatte eine Lehrerin vor dem Landesarbeitsgericht eine Entschädigung erstritten, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht an Grundschulen arbeiten durfte. Dass eine Lehrerin ihre Halskette mit christlichen Kreuz nicht tragen darf, ist bisher ein Einzelfall. Hier ist die Rechtslage auch noch komplizierter, wie ein Blick in die Gesetzesbegründung zeigt. Untersagt sind demnach „nur sichtbare religiöse und weltanschauliche Symbole und entsprechend auffallend geprägte Kleidung“.
Auch Bildungssenatorin Scheeres weiß keine klare Antwort
Symbole, die als Schmuckstücke getragen werden, seien von der Regelung nicht erfasst, heißt es dort ausdrücklich. „Das war bisher der Unterschied: Ein Kopftuch galt nicht als Schmuckstück, eine Kette mit Kreuz womöglich schon“, sagt Anwältin Maryam Haschemi, die die kopftuchtragende Lehrerin vor dem Landesarbeitsgericht vertreten hatte. Inzwischen entstehe aber der Eindruck, dass einige Politiker und ein großer Teil der Lehrerschaft so tue, als sei Deutschland zumindest in den Schulen ein laizistischer Staat. Das Grundgesetz lege aber die strikte Trennung von Staat und Kirche gar nicht fest.
Rechtslage
Neutralitätsgesetz: Das Gesetz aus dem Jahr 2005 verbietet es Lehrern, Polizisten und Justizbediensteten, religiöse Symbole im Dienst zu tragen – weder Kopftuch noch Kippa oder Kruzifix. Ausgenommen sind Lehrer an Berufs- und Abendschulen, weil die Schüler dort schon älter und deshalb weniger beeinflussbar seien.
Bundesverfassungsgericht: Die obersten Verfassungsrichter in Karlsruhe hatten im Januar 2015 festgestellt, dass ein pauschales Kopftuchverbot nicht zulässig ist. Die Religionsfreiheit der Klägerin sei höher zu bewerten. Zudem stellt auch das Antidiskriminierungsgesetz stellt das Berliner Neutralitätsgesetz in Frage.
Die genaue Definition, ab wann eine Halskette mit Kruzifix als Schmuckstück gilt, kann auch Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) nicht liefern. „Ich würde sagen, bei einem sehr großen Kruzifix ist das kein Schmuckstück mehr“, sagt sie auf Nachfrage.
Ihre Bildungsverwaltung arbeitet schon seit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts an der Ratschlag-Fibel zum Neutralitätsgesetz. „Die Fachabteilung wartet die schriftlichen Urteilsgründe derzeit noch ab“, teilte die Sprecherin mit. „Für die Handreichung ist es wichtig, genau zu wissen, wie das Arbeitsgericht mit dem Spannungsverhältnis Neutralitätsgesetz – Antidiskriminierungsgesetz umgeht.“
Kita-Regelung im Blick
Politiker von Grünen und Linken fordern längst eine Änderung des Neutralitätsgesetzes. Bettina Jarasch, religionspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, plädiert dafür, Kopftuch und Kruzifix für Lehrer zu erlauben. „Die Gegebenheiten in einer pluralistischen Stadt sollten sich auch in den Schulen widerspiegeln“, sagte sie. Das könne natürlich auch Konflikte in die Schulen tragen. Aber man sollte erst dann handeln, wenn der Schulfrieden tatsächlich gefährdet ist. Ähnliches gilt jetzt bereits für die kommunalen Kitas. Hier ist das Kopftuch für Erzieherinnen erlaubt. Erst wenn es ernsthafte Konflikte deshalb gibt, kann es zu Versetzungen kommen.
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