Politik

Künftig strafbar? Bundesregierung prüft härtere Regeln gegen Voyeur-Aufnahmen

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Frauen besser vor digitaler und sexueller Belästigung schützen. Ein Gesetz soll bestehende Lücken schließen.

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Stefanie Hubig (SPD) will Frauen besser schützen.

Stefanie Hubig (SPD) will Frauen besser schützen.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will entschlossener gegen sexuelle Belästigung und voyeuristische Aufnahmen vorgehen. In der Rheinischen Post sagte sie, Frauen müssten sich „im öffentlichen Raum so selbstverständlich bewegen können wie Männer“. Der Staat müsse sexueller Belästigung, digitalem Voyeurismus und ähnlichen Übergriffen „entschlossen entgegentreten – auch mit den Mitteln des Strafrechts“. Im Ministerium werde derzeit geprüft, wie digitale Übergriffe „kriminalpolitisch und rechtsstaatlich überzeugend“ geregelt werden könnten. Ziel sei ein praxistauglicher Gesetzentwurf für besseren Schutz vor digitaler Gewalt.

Unterstützung erhält Hubig von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne). Er sagte der Zeitung: „Bei uns ist Schwarzfahren strafbar, das heimliche Filmen oder Fotografieren intimer Körperstellen aber nicht.“ Das zeige, dass die Prioritäten im Strafrecht falsch gesetzt seien. Limbach forderte eine „Generalüberholung“ des Sexualstrafrechts. Auch sexistische Sprüche und verbale Belästigungen müssten künftig als Übergriff gelten. „Niemand muss sexistische Bemerkungen hinnehmen“, so der Grünen-Politiker.

Im November über neues Gesetz beraten

Im November wollen die Justizministerinnen und -minister über Änderungen im Strafgesetzbuch beraten. Hintergrund ist der Fall der Kölnerin Yanni Gentsch, deren Po beim Joggen heimlich gefilmt wurde. Die Polizei erklärte ihr, das Verhalten sei nicht strafbar – was Gentsch ändern will. Sie übergab Limbach im Sommer eine Petition mit der Forderung, Voyeur-Aufnahmen künftig unter Strafe zu stellen.

Limbach sprach von einer „Lücke im Strafrecht“. Bereits Paragraf 184k stelle das sogenannte Upskirting, also das Filmen unter den Rock, unter Strafe. Nun soll geprüft werden, ob auch andere Formen des digitalen Voyeurismus in das Gesetz aufgenommen werden können.

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