Kurzzeitpflege

Wer hat Anspruch und welche Leistungen umfasst sie?

Informationen zu Anspruch, Antrag und Leistungen aus der Pflegekasse.

BLZ
3 Min
Eine helfende Hand brauchen manchmal auch pflegende Angehörige.

Eine helfende Hand brauchen manchmal auch pflegende Angehörige.

© BLZ/Bernd Friedel

Pflegende Angehörige sind oft rund um die Uhr im Einsatz. Das kostet viel Kraft. Deshalb sollten Sie nicht auf Urlaub verzichten oder sich mal eine Auszeit gönnen. Für solche Fälle gibt es die Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung mit vollstationärer Betreuung. Diese kann maximal acht Wochen im Jahr dauern.

Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?

Es muss ein Pflegegrad vorliegen (Pflegegrad 2 bis 5). Seit Januar 2016 ist es jedoch auch möglich, nach einem Krankenhausaufenthalt und/oder schwerer Krankheit eine Kurzzeitpflege ohne Pflegestufe zu erhalten. Dafür müssen aber gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.

Wer stellt den Antrag auf Kurzzeitpflege?

Der Antrag muss vom Pflegebedürftigen oder von dessen Vertretungsberechtigten unterschrieben werden. Das Ausfüllen des Antrages können aber unter anderem die Pflegekasse, der Sozialdienst eines Pflegeheims oder eines Pflegedienstes oder der Sozialdienst eines Krankenhauses oder eine Rehaeinrichtung übernehmen. Am besten ist es, den Antrag vor Beginn der Kurzzeitpflege zu stellen. Da eine Kurzzeitpflege aber auch sehr schnell, zum Beispiel durch eine Krisensituation, nötig werden kann, reicht auch die Aussage der Pflegeperson, eines Pflegedienstes oder Sozialdienstes aus, um die Notwendigkeit zu belegen.

Wo erhalte ich einen Antrag auf Kurzzeitpflege?

Der Antrag ist über die Pflegekasse erhältlich. Sozialdienste von Krankenhäusern oder Pflegeheime haben aber in der Regel auch Antragsformulare vorliegen. Einige Krankenkassen bieten Downloadmöglichkeiten für ein Antragsformular an.

Welche Leistungen beinhaltet die Kurzzeitpflege?

Die Leistungen der Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung erstrecken sich über Unterkunft und Verpflegung; Grundpflege und Behandlungspflege (duschen, baden, waschen, Hilfe beim An- und Ausziehen, Wechseln von Verbänden, Kontrolle von Wunden, Mobilisierung durch Gehübungen, Sprachübungen, Messen von Blutzucker oder Blutdruck sowie alle anderen nötigen oder vom Arzt verordneten medizinischen und pflegerischen Leistungen); Teilnahme an hausintern angebotenen Tätigkeiten wie Beschäftigungen, Gymnastik, Mobilisierung, Gesundheitsschulungen, Spaziergänge, Kopf- und Körpertraining; Inanspruchnahme von Sozialdienstmitarbeitern; Inanspruchnahme von anderen – von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlichen – zur Verfügung stehenden Angeboten. Beachten Sie, dass nicht alle Leistungen von der Pflegekasse übernommen werden. So müssen Sie etwa Unterkunft und Verpflegung selbst bezahlen.

Wie oft kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden?

Bis zu acht Wochen pro Jahr. Die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege schließt nicht aus, auch eine Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Beides ist innerhalb eines Jahres möglich.

Welche Kosten entstehen für die Kurzzeitpflege?

Die Pflegekasse übernimmt einen festen Beitrag für die Kurzzeitpflege. Dieser Kostenzuschuss ist für die eigentliche Pflege. Für Kost und Logis (Unterbringungskosten/Hotelkosten) sowie die Investkosten muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen. Jede Pflegeeinrichtung hat unterschiedliche Tagessätze. Deshalb sollte man sich vorher erkundigen, wie hoch die Tagessätze sind – um dann zu vergleichen.

Was ist, wenn die Zusatzkosten nicht selbst bezahlt werden können?

Wenn die zusätzlich zu bezahlenden Kosten für die Kurzzeitunterbringung vom Pflegebedürftigen nicht erbracht werden können, kann unter Umständen über das Sozialamt eine (teilweise) Kostenerstattung beantragt werden. Wie hoch die Kostenbeteiligung des Sozialamtes ist und ob eventuell unterhaltspflichtige Familienmitglieder an den Kosten beteiligt werden, wird vom Sozialamt fallbezogen errechnet.

Informationen zur Kurzzeitpflege auf den Seiten der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung unter:

www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/pflege-zu-hause/kurzzeitpflege

Informationen, Broschüren und Adressen rund um das Thema Pflege zu Hause:

www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/pflege-zu-hause/ 

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