Rechtsstreit

Deutsche Welle: Kündigung von Redakteurin wegen antisemitischer Beiträge unwirksam

Eine Redakteurin soll israelfeindliche und antisemitische Beiträge auf Twitter veröffentlicht haben. Dies war aber keine Pflichtverletzung, befand jetzt ein Gericht.

Team News AFP/epd
2 Min
Blick auf die Zentrale der Deutschen Welle in Bonn. 

Blick auf die Zentrale der Deutschen Welle in Bonn. 

© olf Vennenbernd/dpa

Die Deutsche Welle ist mit der Kündigung einer Redakteurin wegen Antisemitismus-Vorwürfen auch in zweiter Instanz gescheitert. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erklärte sie am Mittwoch für unwirksam und bestätigte damit eine Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts vom November 2022. Die Kündigung erfolgte 2021 wegen antisemitischer und israelkritischer Beiträge. (AZ: 23 Sa 1107/22)

Wie das Gericht am Mittwoch in Berlin mitteilte, lag keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung vor, weil die fraglichen Beiträge „sämtlich“ vor Beginn ihres Arbeitsverhältnisses bei der Deutschen Welle erschienen waren. Zudem sei der Personalrat zuvor bewusst falsch informiert worden. Eine Revision ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu, dagegen ist aber noch eine Beschwerde möglich. Den Angaben zufolge ist das Arbeitsverhältnis der Frau darüber hinaus ohnehin bis zum 30. Juli befristet.

Gericht: Äußerungen sind „israelfeindlich und antisemitisch“

Nach Angaben des Gerichts hatte der Sender gegenüber dem Personalrat und später auch im juristischen Verfahren zur Begründung der Kündigung damit argumentiert, dass die Frau während ihrer Anstellung auf ihrem privaten Twitter-Account weiter auf ihre früheren Beiträge verlinkt habe, was diese bestritt. Im Verfahren nahm der Sender diese Angaben aber zurück. Es bestehe damit „kein verhaltensbedingter Kündigungsgrund“, befand das Gericht.

Die Richterinnen und Richter betonten zugleich, die fraglichen Beiträge seien auch nach ihrer Einschätzung klar als „israelfeindlich und antisemitisch zu beurteilen und mit den von der Deutschen Welle vertretenen Werten nicht zu vereinbaren“. Die Journalistin hatte diese demnach vor ihrer Anstellung bei der Deutschen Welle für arabische Sender verfasst. Der Fall wurde Ende 2021 durch Medienberichte publik, was zur Kündigung der Frau führte.

Die Deutsche Welle hatte nach Antisemitismus-Vorwürfen gegen die arabischsprachige Redaktion fünf Mitarbeitende suspendiert und eine Untersuchung in Auftrag gegeben. Die beauftragten externen Fachleute fanden demnach Hinweise auf punktuelles Fehlverhalten, aber keinen strukturellen Antisemitismus. 

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