Nach dem qualvollen Tod der kleinen Zoe aus Berlin-Weißensee muss deren Mutter für acht Jahre ins Gefängnis. Die 29-Jährige wurde auch im zweiten Prozess vor dem Berliner Landgericht des Mordes durch Unterlassen schuldig gesprochen. Die Angeklagte habe das Leiden ihrer schwer verletzten Tochter ignoriert und sie nicht zum Arzt gebracht, um eine brutale Misshandlung durch ihren Lebensgefährten zu vertuschen, befanden die Richter am Dienstag. Zoe war 33 Monate alt, als sie im Januar 2012 starb.
Die vierfache Mutter war auch im ersten Prozess im Juli 2014 zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Gegen ihren 28-jährigen Partner wurden zwölf Jahre wegen Mordes durch Unterlassen sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen verhängt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil gegen den Mann, ordnete im Falle der Mutter aber eine neue Verhandlung an. Es sei zu prüfen, ob die Frau vorsätzlich oder fahrlässig handelte, so der BGH damals.
Kind in den Bauch geschlagen
Nach zweimonatigem Prozess schloss sich nun eine andere Strafkammer des Landgerichts der ersten Entscheidung an. „Die Mutter und ihr Partner sahen zu, wie sich der Zustand des Kindes immer weiter verschlechterte“, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Schertz. Weil die Frau verhindern wollte, dass die Misshandlungen entdeckt werden, „nahm sie billigend in Kauf, dass das Kind stirbt“.
Am 28. Januar 2012 war es im Badezimmer der Wohnung im Stadtteil Weißensee zu Gewalt gegen Zoe gekommen. Der Partner der Mutter hatte das Kind derart in den Bauch geschlagen, dass der Dünndarm riss. Es kam zu einer Bauchfellentzündung. Das Mädchen erbrach und fieberte. Der Bauch schwoll an. „Das Kind ist qualvoll gestorben, über mehrere Stunden, ein wehrloses Opfer“, sagte Richter Schertz.
Lediglich ein „Klatschen“
Die Angeklagte erklärte, sie habe keine Gewalt gesehen. Sie habe lediglich ein „Klatschen“ gehört. In den Tagen danach habe Zoe zwar „angeschlagen“ gewirkt, habe aber gegessen und gespielt. Die Mutter sagte, sie sei von einem Darm-Virus ausgegangen. Ihr Verteidiger plädierte auf Freispruch.
Das Paar wohnte mit drei Kindern der Frau aus früheren Beziehungen in Weißensee. Bereits seit Oktober 2011 wurde die Familie vom Jugendamt betreut. Es habe immer wieder unentdeckte Gewalt gegeben, weil die Familie der Außenwelt ein intaktes Leben vorspielte, so die Richter. (dpa)
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