Etwas ist uns passiert, damals, vor mehr als drei Jahren. Ich finde noch immer kein Wort dafür. War es ein Überfall, ein Anschlag, ein Einbruchsversuch? Was ist das, wenn ein maskierter Täter die Glasscheibe einer Wohnungstür mit einem Beil einschlägt und eine Chemikalie auf die Tür und in den Flur sprüht?
Noch Wochen später roch die Wohnung nach Lösungsmittel, ich habe nie erfahren, was genau es war. Auch nicht, als die Postkarten, die wir damals außen an der Tür hatten, aus der kriminaltechnischen Untersuchung zurückkamen, ein halbes Jahr nach jenem Abend Ende Januar 2012. Aus einem geflügelten Amor und einer Frau mit Fisch waren Asservate geworden. Die Polizeibeamtin gab sie mir in einem Briefumschlag zurück, auf dem handschriftlich vermerkt war: „2 Karten mit Anhaftungen unbekannten Sprays“. Ein rosafarbener Post-it-Zettel pappte daneben, in derselben akkuraten Schrift stand darauf: „ falls Sie Ihre Karten zurück möchten. (es wurde nichts ‚Brauchbares‘ darauf gefunden).“ Es gab keine Spuren, auch nicht an dem etwa fünfzig Zentimeter langen Beil, das der Täter in die Wohnung geworfen hatte, oder das ihm aus der Hand gefallen war.
Passierte es, weil kein Mann im Haus war?
Dieses Bild wird bleiben: Ein Beil auf dem Dielenboden, mein Sohn steht bleich und zitternd inmitten von Glasscherben. Er weint. Ein Nachbar hält ihn im Arm. Mein Sohn ist damals zwölf Jahre alt.
Ich war nicht da, als ihm das angetan wurde. Wusste der Täter, dass der Junge allein war? Wer war gemeint? Fragen, auf die es keine Antwort gibt, bis heute. Ich habe einen Zwölfjährigen ein paar Stunden allein in der Wohnung gelassen, innerhalb eines Hauses, in dem Menschen wohnen, mit denen wir essen, feiern, in Ferien fahren. Wir leben zu zweit, Mutter und Sohn. Fühlte sich der Täter sicher, weil hier kein Mann im Haus war?
Nein, ich möchte mich nicht hineindenken in einen Menschen, der so etwas tut. Ich werfe ihn aus meinen Gedanken, manchmal gelingt es mir, manchmal nicht.
Es war ein Sonnabendabend, gegen neun Uhr hatte ich die Wohnung verlassen, um bei Freunden im Viertel vorbeizuschauen. Nur ein paar Straßen weiter, fünf Minuten mit dem Rad. Um 21.50 Uhr rief ich meinen Sohn an, alles okay, sagte er. Gegen Mitternacht wollte ich zurückkommen. Um 21.55 Uhr schrillte das Handy – mein Sohn. Es sei einer vor der Tür, ein Mann, der mache Fotos mit dem Handy, trage eine Kapuze und habe ein Tuch vor dem Mund. Durch den Türspion, ein Relikt des Vormieters, hatte mein Sohn den Täter gesehen. Ich wählte die 110, nannte unseren Namen und unsere Adresse, der Polizist sagte, sie kämen sofort. Einer der Freunde und ich rannten zum Auto, rasten die kurze Strecke zu unserem Haus. Auf dem Weg rief mich mein Sohn nochmals an: „Mama, der ist drin." Im Hintergrund hörte ich laute Schläge. Wieder wählte ich den Notruf, es hieß, die Kollegen seien schon unterwegs. Ich konnte nicht nachdenken in diesem Moment, für mich ging es ums Überleben meines Kindes. Ich rief Nachbarn im Haus an, dann wieder die Polizei. Die Stimme am anderen Ende der Leitung sagte, ich solle niemanden an unsere Wohnungstür bitten, das sei gefährlich.
Fenster zum Hof
Den Krankenwagen vor unserem Haus nahm ich aus den Augenwinkeln wahr, ich rannte in den Innenhof, vorbei an Polizisten in Schutzwesten, hoch ins Treppenhaus, ich sah unsere offene Wohnungstür, die eingeschlagene Scheibe, und fand meinen Sohn, äußerlich unverletzt. Ich nahm ihn in die Arme, unvorstellbar erleichtert. Der Geruch in der Wohnung erinnerte mich sofort an einen Vorfall, der fünf Jahre zurücklag. Jemand hatte uns das Türschloss verklebt. Ich musste die Schlösser austauschen lassen, erstattete Anzeige gegen Unbekannt. Wer es war, kam nie heraus.
An jenem Sonnabendabend hatte ich sehr schnell eine Ahnung. Gleichzeitig wehrte ich mich dagegen, ich wollte niemanden falsch beschuldigen. Der leitende Polizeibeamte bestärkte meinen Verdacht, als er fragte: „Haben Sie Feinde im Haus? Da wollte Ihnen jemand richtig Angst einjagen. Das ist kein Einbruchsdelikt.“ Im Haus. Die Vermutung lag nahe, denn wie sonst hätte der Täter sonst so schnell verschwinden können? Polizisten hatten den Eingang des Hauses sofort blockiert, den Innenhof und an die Kellereingänge durchsucht.
War da jemand einfach ganz schnell in seine Wohnung gegangen? Einer, der beobachtet hatte, dass ich an dem Abend das Haus verlassen hatte? Von einem Fenster zum Hof aus? Ich dachte an einen Mieter, der Familien mit Kindern im Haus seit Jahren Stress machte. Der mit dem Besenstiel an die Decke hämmerte, weil ihn das Getrappel spielender Kinder nervte, der über Monate hinweg Nachbarn mit einem Kleinkind „wegen des Lärms“ belästigt hatte. Zielscheibe seiner Wut waren immer die Mütter der Kinder, eine Frau blaffte er im Treppenhaus an, er hörte erst auf, nachdem ihn deren Mann zur Rede gestellt hatte. Ich habe dem Polizisten in der Nacht noch davon erzählt, auch von der verklebten Tür. Es reichte nicht aus. „Die Wohnung ist geschützt.“
Ich kriege Dich, Du Arschloch
Nachdem Polizisten die Tür untersucht und das Beil eingepackt hatte, klebten zwei Nachbarn provisorisch einen Pappkarton über die Reste der zertrümmerten Glasscheibe. Eine Woche lang schliefen wir bei einer Freundin. In dieser Zeit begannen die Befragungen der Polizei. Mein Sohn schrieb auf ein liniertes Blatt, was er gehört und gesehen hatte und fügte später das Bild eines Parkas hinzu, ähnlich dem, den er Täter getragen hatte.
Inzwischen erzählte mein Sohn mir und der Polizistin auch, was sich zu Silvester, drei Wochen vor dem Überfall, ereignet hatte. Gab es einen Zusammenhang mit der Tat? Gegen zwei Uhr morgens hatte mein Sohn zusammen mit einem anderen vierzehnjährigen Jungen Knallfrösche aus seinem Fenster in den Hinterhof Richtung Brandmauer geworfen. Unten auf der Veranda war der Kopf jenes besagten Mieters erschienen, „Ich jage dich, ich kriege dich, du Arschloch“, hatte er gebrüllt. Mein Sohn verlor am nächsten Morgen kein Wort darüber, verständlich, ich hatte ihm die späte Knallerei, noch dazu aus dem Fenster, verboten. Die beiden Jungs hatten ausgenutzt, dass die Erwachsenen schon im Bett waren und schliefen.
Die Pöbeleien jenes Mieters erfüllten den Tatbestand der Bedrohung und Beleidigung. Die Polizistin riet mir, als gesetzliche Vertreterin meines minderjährigen Sohnes einen Strafantrag zu stellen. Sie suggerierte uns nicht, dass der Pöbler aus der Silvesternacht auch der Maskierte an der Tür gewesen sein müsse. Auch der andere Junge wurde geladen und wiederholte, was auch er gehört hatte. Niemand fragte dessen Eltern, ob auch sie einen Strafantrag stellen wollten. Jedenfalls erinnern sie sich nicht daran. Ein Versäumnis, das später eine entscheidende Rolle spielen sollte.
In den Wochen nach der Attacke standen wir unter Schock. Der Alltag drohte mir wegzurutschen wie Sand unter den Füßen. Ich suchte Halt in regelmäßigen Abläufen. Aufstehen um 6.30 Uhr, Schule, Büro, Kochen. Eine schmerzhafte Erschöpfung, wie ich sie von heftigen Infekten kannte, drosselte alles, was ich tat.
Ein Ort der Todesangst
Mein Sohn konnte nicht allein durchs Treppenhaus gehen, er musste wieder in die Schule gefahren werden, er konnte nur neben mir einschlafen, er weinte viel, er schrie um Hilfe in seinen Albträumen. Anhänglich und schutzbedürftig war er geworden, in der Wohnung ließ ich ihn keine Minute allein. Sein Zimmer betrat er nicht mehr. Es war der Ort, an dem er Todesangst erlitten hatte. Während der Täter die Glasscheibe einschlug, hatte sich mein Sohn in seinem Zimmer eingeschlossen und saß zusammengekauert in seinem Hochbett. Mit dem Handy rief er von dort aus noch einen Nachbarn an, der sich gleich auf den Weg durchs Haus machte. Der Täter muss das geahnt oder gehört haben, er war weg, als Nachbarn und Polizisten Minuten später fast gleichzeitig vor unserer Tür standen.
Unsere Tür, die eingeschlagene Scheibe. Ein Hieb war danebengegangen und hatte das Holz getroffen, die Kerbe ist tief, man sieht die Wucht des Schlags noch heute. Es fällt mir schwer, zu glauben, dass das keiner gehört hat, wie es nachher die meisten Hausbewohner der Polizei sagten. Der Fernseher sei so laut gewesen, sagten die einen, sie seien in hinteren Zimmern ihrer Wohnung gewesen, die anderen. Einer meinte, er habe den Lärm noch mit dem Auszug eines Paares in Verbindung gebracht, das seit Tagen mit großem Getöse Möbel durchs Treppenhaus schleppte. Ich dachte anfangs nicht darüber nach, meine Gedanken konzentrierten sich auf das Notwendigste – und das war mein Sohn.
Noch in der Nacht des Überfalls hatte mir ein Polizist ein Blatt gegeben, auf dem das Wort „Opferschutz“ stand. Als Delikt hatte der Polizist „Sachbeschädigung“ hingeschrieben, ich fragte ihn, warum, es klang für mich, als hätte jemand mein Auto zerkratzt. An die Antwort erinnere ich mich nicht genau, es hatte damit zu tun, dass der Täter nicht in der Wohnung war.
Vom Opferschutzbeauftragten des Bezirks bekam ich die Telefonnummer der Traumaambulanz der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters der Charité. Die Traumaambulanz war nur wenige Wochen zuvor gegründet worden, gemeinsam von der Charité und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Die Hilfe kommt oft zu spät
Vier Tage nach dem Überfall war mein Sohn zum ersten Mal dort. Der weiße Altbau auf dem Campus der Charité in Wedding erinnert eher an eine Villa als an ein Krankenhaus. Die Privatdozentin Dr. med. Sibylle Winter, Leiterin der Traumaambulanz, eine ruhige Frau mit warmem Blick, bat meinen Sohn in ihr Büro. Zwölf Mal war er dort, jeweils fast eine Stunde lang. Was sie mit meinem Sohn besprach, und wie sie ihn behandelte, weiß ich nicht, ich wartete meistens draußen im Foyer. Manchmal waren wir auch gemeinsam bei ihr. Ein paar Mal ich allein. Es bleibt in diesem Zimmer, was dort vor sich ging. Das gehört meinem Sohn, niemandem sonst.
Die Gespräche mit der Ärztin taten ihm gut. Er ging gern zu ihr, die Rückfahrt war jedes Mal unbeschwert. Wir hörten seinen Lieblingssender, drehten laut auf. Meistens spazierten wir noch eine Weile herum, aßen irgendwo eine Pizza. Viel später, als ich Sibylle Winter Fragen stellen konnte, die nicht unmittelbar mit meinem Sohn zu tun hatten, sagte sie mir, wie wichtig schnelle Hilfe nach traumatischen Erlebnissen sei. „ In den ersten Wochen nach einer Gewalttat kann man noch sehr viel tun, um psychische Spätfolgen bei den Opfern abzuwenden.“ Spätfolgen wie Depressionen, Suchterkrankungen, Angsterkrankungen. Suizid. Leider kommt psychologische Hilfe für die Opfer von Gewalttaten oft viel zu spät oder gar nicht. Viele Traumatisierte suchen aus Scham, zum Opfer geworden zu sein, nicht nach Hilfe. Andere warten monatelang auf einen Termin bei einem der wenigen approbierten Psychotherapeuten, die sich auf die Behandlung von Traumata spezialisiert haben. Auch die Hilfsorganisation für Opfer krimineller Gewalt Weisser Ring, meist die erste Anlaufstelle, setzte sich deshalb für die Einrichtung der Traumaambulanz an der Charité ein.
Sibylle Winter sagte in einem Interview einmal: „Wir sprechen mit den Kindern über das Erlebte und versuchen, es ihnen zu erklären, auch wenn sie noch klein sind. Ganz wichtig ist dabei, dass wir sie dazu anleiten, das Trauma in eine Geschichte zu betten, beispielsweise ein Märchen darüber zu schreiben oder ein Bild zu malen. Unser Ansatz ist, das Erlebte nicht zu verleugnen, sondern es ins Leben zu integrieren. Das hilft ihnen, wieder die Kontrolle zu gewinnen.“
Beschädigt durch die Tat eines anderen
Für die Ärztin war es eindeutig: Mein Sohn hatte ein Trauma erlitten. Das Wort Trauma ist griechisch und heißt Wunde. Ein Trauma, erklärte mir Sibylle Winter, ist etwas, das jeden Menschen objektiv belastet. Unfälle, Verbrechen, Kriegserlebnisse, Naturkatastrophen. Eine als lebensbedrohlich empfundene Situation, die man nicht kontrollieren kann, die einhergeht mit Ohnmachtsgefühlen, mit dem Erlebnis, einer dramatischen Situation hilflos ausgeliefert zu sein. Das Gehirn wird von Stresshormonen überschüttet. Etwa vier Wochen lang reagiert es mit Albträumen, Schlaflosigkeit, Angst, Konzentrationsschwierigkeiten. Besonders quälend sind die Flashbacks, in denen Bilder des traumatischen Erlebnisses unwillkürlich immer wieder zurückkehren. Im Bericht der Ärztin hieß das, was mein Sohn in den ersten Monaten nach der Attacke durchmachte, PTSD – Post Traumatic Stress Disorder. Auf deutsch: Posttraumatische Belastungsstörung.
Das Wichtigste sei jetzt, so viel Normalität wie möglich herzustellen, sagte Sibylle Winter. Wir versuchten es. Mein Sohn ging in die Schule, sogar lieber denn je, denn die Schule war ja im Gegensatz zur Wohnung ein sicherer Ort. Einer Lehrerin schrieb ich kurz, was vorgefallen war und bat sie um Verständnis für die Müdigkeit meines Sohnes. Es kam keine Antwort. Auch andere Leute, die mir sonst ihren Alltagskram erzählten, wollten von der Attacke lieber nichts wissen. Wir wurden von manchen gemieden, jedenfalls schien es mir so. In Andeutungen wurde mir sogar unterstellt, auf irgendeine Weise in den Vorfall verwickelt oder gar selbst schuld zu sein. Ein eifersüchtiger Liebhaber? Auch so etwas bekam ich zu hören, vielleicht sollte es ein Spaß sein. Lustig fand ich es nicht. Plötzlich war ich beschädigt durch eine Tat, die ein anderer begangen hatte.
Zum Glück gab es Freunde und Bekannte, die einfach da waren, für meinen Sohn und für mich. Ein Paar lud uns in sein schönes Haus auf dem Land ein, dort gab es Pferde, endlose Wiesen, Ruhe. Wir spielten Karten, sammelten Holz, machten Feuer – der Einbruch in unser Leben rückte in den Hintergrund. Allmählich ging es meinem Sohn besser. Er schlief im Wohnzimmer, nicht mehr bei mir, er konnte ein, zwei Stunden tagsüber allein in der Wohnung sein.
Bedrohung und Beleidigung
Mitte März, zwei Monate nach dem Überfall, erfuhren wir von Nachbarn, dass die Ermittlungen offenbar in vollem Gang waren. Eine der Methoden kam mir seltsam vor. Einigen Hausbewohnern schickte die Polizei Fragebögen. Darin wurden unsere Nachbarn um eine Einschätzung des verdächtigten Mieters gebeten. Der Name war genannt. Die beiden E-Mails, die ich damals an die Polizistin schrieb, zeugen von meiner Angst. „Wie ich gestern eher zufällig erfuhr, haben Nachbarn nun per Post einen Fragebogen von Ihnen bekommen mit dem Namen der Person, gegen die ermittelt wird. (…) Es wird für Gerede sorgen, das verschärft bei meinem Sohn das Gefühl der Unsicherheit und Bedrohung.“ Keine Antwort.
Es kam die Zeit der Formulare. Wir stellten den Strafantrag innerhalb der erforderlichen Frist von drei Monaten. Wegen Sachbeschädigung, Bedrohung, Beleidigung. Über die Trauma-Ambulanz stellte ich beim Landesamt für Gesundheit und Soziales, einen Antrag auf „Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz“. Im Dezember 2012, knapp ein Jahr nach dem Überfall, kam der Ablehnungsbescheid. Die Begründung: „Die Voraussetzungen liegen nicht vor, weil ein vorsätzlicher, rechtswidriger, tätlicher Angriff i. S. d. § 1 Abs. 1 OEG nicht nachgewiesen werden konnte. Zur Entscheidung über Ihren Antrag habe ich mir die polizeilichen Ermittlungsunterlagen hinzugezogen. Anhand dieser Unterlagen musste ich feststellen, dass es sich bei dem Vorfall vom 21.01.12 nicht um einen rechtswidrigen, tätlichen Angriff im Sinne des § 1 OEG handelt.“ Weiter unten wurde ich darüber belehrt: „Ein tätlicher Angriff ist ein aktives Handeln, das unmittelbar gegen den Körper des Opfers gerichtet ist. Beim Vorfall am 21.01.2012 handelt es sich um eine Sachbeschädigung.“
Ein läppischer Tatvorwurf
Hätte ich Widerspruch dagegen einlegen sollen? Es erschien mir aussichtslos, ich hatte auch keine Kraft dazu. Das Stundenbudget in der Trauma-Ambulanz ging dem Ende zu. Inzwischen suchte ich nach einem Therapeuten oder einer Therapeutin für meinen Sohn. Zwar hatten sich viele der Symptome gebessert, auch nach einer drei Wochen langen Mutter-Kind-Kur in Bayern, die uns meine Hausärztin verschrieben hatte. Aber die Anhänglichkeit meines Sohnes wechselte nun häufig mit heftigen Wutausbrüchen gegen alles und jeden, auch gegen mich. Der Überfall hatte ihn zu Beginn der Pubertät erwischt, in einem Alter, in dem sich Autonomie entwickelt. Dieser Prozess wurde durch das Trauma unterbrochen, erklärte mir Sibylle Winter. Ich rief einen von ihr empfohlenen niedergelassenen Kollegen an und bat den Anrufbeantworter bestimmt drei, vier Mal um einen Termin. Viele Monate später kam ein Rückruf der Praxishilfe, man habe erst in einem Jahr frühestens wieder einen Platz. Bei einem anderen Psychologen war es nicht anders. Was folgte, war eine Notlösung, es gab Gründe dafür, das ist ein anderes Thema.
Wieder Formulare, Anträge, dieses Mal beim Jugendamt, das uns schließlich einen Familienhelfer „bewilligte“. Im Mai 2013 war er zum ersten Mal bei uns. Er ging mit meinem Sohn auf den Bolzplatz, hielt behutsam Distanz und gewann das Vertrauen meines Sohnes und meines dazu. Wir vertrugen uns wieder besser.
Im Sommer 2013 kam eine Ladung vom Amtsgericht. Mein Sohn sollte als Zeuge aussagen. Angeklagt war der mutmaßliche Pöbler aus jener Silvesternacht. Tatvorwurf: Beleidigung. Für alles andere reichte offensichtlich die Beweislage nicht aus. Eineinhalb Jahre lagen die Flüche nun zurück. Mit dem Gerichtstermin kamen die alten Ängste wieder auf. Sollte sich in diesem Verfahren mit einem läppischen Tatvorwurf der Anschlag gegen uns aufklären? Als Nebenprodukt, er könnte sich ja verplappern oder ausrasten. Könnte so ein Gerichtstermin die Absurdität des Anschlags auflösen, indem sich ein Sinn hinter der Tat erkennen ließe?
Vier Wochen später sind wir im Gerichtssaal. Siebzigerjahre-Mobiliar, fleckige Teppichböden, Enge. Der Angeklagte schildert der Richterin, was für unangenehme Leute wir seien. Mein Sohn habe einmal „feixend“ vor ihm gestanden. Stocksteife Sätze mit aufgeplustertem Gefieder: „Ich kenne die Herrschaften nicht.“ Um meinen Sohn in der Verhandlung vor unzulässigen, einschüchternden Fragen vor allem des Verteidigers, zu schützen, habe ich einen Anwalt genommen. Mein Sohn tritt selbstsicher vor die Richterin. Ohne Aufregung erzählt er, was in der Silvesternacht vorgefallen war. Dann zeichnet er auf Wunsch der Richterin eine Skizze, auf der sein Fenster, die Hauswand und die darunter liegende Veranda zu sehen sind.
Die Wut ist wieder da
Auch der andere Junge sagt aus. Beschreibt die „Halbglatze“ des Mannes, den er gesehen hat. Aber er kann nicht mit Sicherheit sagen, ob der Angeklagte derselbe Mann ist, der in der Silvesternacht jene Beleidigung ausstieß, für die er nun vor Gericht steht. Das Wort „Halbglatze“ scheint einen neuralgischen Punkt getroffen zu haben. Der Angeklagte regt sich darüber auf. Er bestreitet, irgendetwas auf dieser Veranda gesprochen zu haben, und er behauptet, man hätte ihn vom Fenster aus oben sowieso niemals sehen können. Auch er muss zeichnen. Mit fahrigen Bewegungen kritzelt er etwas aufs Papier. Die Richterin sagt: „ Ich versteh’s nicht, aber vielleicht bin ich auch blöd.“ Dann vertagt sie die Verhandlung und ordnet einen Ortstermin an. Die Polizei soll sich die Rückwand des Hauses noch mal ansehen. Fenster, Veranda – die ganze Sichtachse. Irgendwann müssen sie dagewesen sein.
Im Oktober 2013 findet die zweite Verhandlung statt. Sie dauert kaum zehn Minuten. Nun hat ein Amtsanwalt den Vorsitz, wie ich von unserem Anwalt erfahre. Amtsanwälte sind Justizbeamte mit einer Zusatzausbildung. Der Amtsanwalt fragt, ob die Eltern des anderen Jungen einen Strafantrag gestellt hätten. Nein, haben sie nicht. Damit ist die Sache für den Amtsanwalt klar: Es kann ja auch der andere Junge gemeint gewesen sein, und der hat keinen Strafantrag gestellt. Das Verfahren wird eingestellt, die Kosten trägt die Staatskasse.
Mein Sohn erträgt es schwer, dass eine Gerichtsverhandlung endet, ohne dass es einen Schuldigen gibt. Wir reden stundenlang, auch Freunde, darunter Juristen, versuchen, ihm zu erklären, warum das so sein kann. Die Wut ist wieder da, die Enttäuschung über eine Justiz, die ihn bei der ersten Begegnung im Stich gelassen hat. Der Familienhelfer wird schwer krank und kommt nicht mehr.
Mühevolle Tage, dunkle Gedanken. Ich weiß nicht mehr, wann es wieder heller wurde bei uns. Heute frage ich mich manchmal, ob nicht doch etwas geblieben ist. Ein Angriff, der folgenlos bleibt für den Angreifer, hinterlässt Wut und Ohnmachtsgefühle, erschüttert das Grundvertrauen. Eine Behörde spricht von Sachbeschädigung. Als wäre das Kind nicht da gewesen.
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