Nordrhein-Westfalen

Lehrerin ist 15 Jahre lang krankgeschrieben, Behörde blieb untätig: Gericht spricht Machtwort

Eine Beamtin lässt sich seit 2009 krankschreiben. Zum Amtsarzt will sie jedoch nicht. Nun urteilt ein Gericht zu dem Fall.

2 Min
Eine Lehrerin in Nordrhein-Westfalen ließ sich 15 Jahre lang krankschreiben.

Eine Lehrerin in Nordrhein-Westfalen ließ sich 15 Jahre lang krankschreiben.

© Julian Stratenschulte/dpa

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen hat für bundesweite Schlagzeilen gesorgt. Hintergrund ist der Fall einer Lehrerin, die sich mehr als 15 Jahre lang krankschreiben ließ. Ein Besuch beim Amtsarzt verweigerte sie jedoch. Nun entschied das Oberverwaltungsgericht jedoch, dass sie sich einer solchen Untersuchung unterziehen muss.

Die Dienstherrin, in diesem Fall die Behörde, darf eine amtsärztliche Untersuchung anordnen, auch wenn die genannten Fehlzeiten deutlich überschritten wurden. Erstmals hatte sich die Lehrerin im Jahr 2009 krankschreiben lassen. Der Krankschreibung zufolge litt sie an psychischen Problemen.

Gericht: Dienstherr blieb zu lange untätig

Doch anstatt irgendwann wieder in den Beruf zurückzukehren, ließ sie sich insgesamt die nächsten 15 Jahre krankschreiben. Erst im April 2025 ordnete der Dienstherr eine amtsärztliche Untersuchung der Studienrätin an. Die Lehrerin wehrte sich dagegen, mit der Begründung, dass die Anordnung nach so einer langen Zeit nicht mehr nachvollziehbar sei. Sie klagte, das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab ihrem Dienstherrn recht. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun dieses Urteil.

Das Oberverwaltungsgericht kritisierte in der Urteilsbegründung jedoch auch den Dienstherrn scharf. Das „jahrelange Untätigbleiben“ sei „in der Tat nicht nachvollziehbar“. Die Untersuchung bei einem Psychiater hält das Gericht für zulässig. Die Lehrerin habe selbst Atteste eines Zentrums für Neurologie und Psychiatrie vorgelegt. Daher sei es kein unzulässiger Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht, die Untersuchung auch auf psychische Fragen zu erstrecken.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de