Der Rauch der Fackeln beim Großen Zapfenstreich für Christian Wulff hat sich verzogen – und sichtbar wird damit der Skandal hinter der Affäre des gescheiterten Bundespräsidenten. Dieser Skandal ist älter als ein halbes Jahrhundert, unübersehbar, aber nie beachtet, unabweislich, aber weder von der Politik noch von der Öffentlichkeit jemals zur Kenntnis genommen.
Erst der Streit um den Ehrensold für Christian Wulff, erst die Frage, ob Wulff – trotz seiner kurzen Amtszeit und trotz seiner Verfehlungen – über den Ehrensold hinaus künftig Anspruch auf ein vom Staat finanziertes Büro samt Sekretärin, Referenten, Fahrer und Limousine habe, lenkt den Blick auf den unbeachteten Skandal, der sich in der 3. Wahlperiode des Deutschen Bundestages, im Juni 1959, ereignet hat und fortdauert bis heute. Und dieser Skandal besteht eben nicht darin, dass Wulff mit der Übernahme der Repräsentationskosten (Büro etc.) etwas verlangt, was ihm nicht zusteht, sondern darin, dass seine Vorgänger das verlangt und bekommen haben, obwohl es keinem von ihnen zusteht.
In einer Nacht- und Nebelaktion, unter Ausschluss der Öffentlichkeit und deshalb von ihr unbemerkt, hat der Bundestag vor 53 Jahren die Altersbezüge des Bundespräsidenten verdoppelt. Statt 50 Prozent der bisherigen Amtsbezüge bekommt er seither 100 Prozent (heute 199.000 Euro p.a.), vom ersten Tag nach Ende seiner Amtszeit – unabhängig von deren Dauer – bis zum Lebensende.
Gründe für Pensionsanhebung wurden nie genannt
Weder im entsprechenden Antrag aller damals im Bundestag vertretenen Parteien noch in den Beratungen des Plenums noch in den Sitzungen des Haushalts- und des Innenausschusses wurden die Gründe der exzeptionellen Pensionsanhebung genannt. Zwar vermerkt das Protokoll der 87. Sitzung des Haushaltausschusses vom 3. Juni 1959, die Abgeordneten Wilhelm Brese (CDU) und Heinrich Aigner (CSU) hätten mit Blick auf „dringendere soziale Anliegen (z.B. Kriegsopferrenten)“ gegen die Verdoppelung des Ehrensolds protestiert, durchgedrungen sind sie damit jedoch offenkundig nicht.
Aber Theodor Eschenburg, der erste Lehrstuhlinhaber für Politikwissenschaft in Deutschland an der Tübinger Universität und seinerzeit Berater des damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss (FDP), hat in seinem im Herbst 1959 erschienenen Buch „Der Sold des Politikers“ einleuchtend und unwidersprochen die Erklärung für die Verdoppelung der Altersbezüge gegeben.
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Der ehemalige Bundespräsident habe in erheblichem Umfang Repräsentationsaufgaben wahrzunehmen, „denen er sich nicht einfach entziehen“ könne: „Die dadurch entstehenden Aufwendungen kann ihm aus etatrechtlichen Gründen keine amtliche Stelle erstatten. Da es ihm nicht zugemutet werden kann, dass er diese Aufwendungen aus den Mitteln der bisher für ihn vorgesehenen Pension bestreitet, ist eine entsprechende Erhöhung des Ehrensolds vorgenommen worden.“
Zwar ist richtig, dass Christian Wulff schon deshalb keinen Anspruch auf die kostenlose Bereitstellung eines Büros etc. hat, weil es an einer Rechtsgrundlage dafür fehlt. Aber entscheidend ist etwas anderes: Es fehlt an einer Rechtsgrundlage, weil die entsprechenden Kosten gerade nicht vom Staat, sondern von den Bundespräsidenten im Ruhestand selbst getragen werden sollten, nur so ließ sich die Verdoppelung des Ehrensolds vor 53 Jahren rechtfertigen.
Die Praxis, seit Heuss jeden ehemaligen Bundespräsidenten mit Sekretärin, Fahrer und Chauffeur rundum zu versorgen, kostet den Staat inzwischen für jeden ehemaligen Präsidenten mindestens 280.000 Euro p.a., lief also von Anfang an auf eine Verdreifachung des Ehrensolds hinaus – und war schon immer ohne Rechtsgrundlage.
Überversorgung im Fall Wulff eklatant
Kein Mensch wünscht ehemalige Bundespräsidenten, die sich – wie beispielsweise der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) – als Mietlinge eines russischen Halbdiktators verdingen, um über die Runden zu kommen. Aber das rechtfertigt keine Überversorgung, die im Falle Wulffs eklatant, jedoch auch bei seinen Vorgängern offensichtlich ist.
Sollte der Staat auch künftig die Repräsentationskosten tragen, ist dafür eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, im Übrigen aber der Ehrensold deutlich zu senken. Weder lässt sich begründen, warum er – anders als bei allen anderen Amtsträgern – vom ersten Tag des Ruhestands an 100 Prozent beträgt noch warum seine Höhe unabhängig sein soll von der Amtsdauer des Empfängers. Bei der Gelegenheit wäre auch sicherzustellen, dass das Parlament über alle Modalitäten der Altersversorgung ehemaliger Bundespräsidenten zu entscheiden hat und keinesfalls – wie bisher – das Bundespräsidialamt.
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