Lied "Stress ohne Grund": Gregor Gysi vertritt Klage gegen Bushido

Ein Sprecher der Linksfraktion bestätigte am Freitag entsprechende Berichte von „Bild“ und „B.Z.“. Er betonte, Gysi vertrete keinen Gewaltverbrecher. Ob es zu einem Gerichtstermin kommt, ist offen. Der Häftling wird in dem umstrittenen Lied nicht namentlich genannt. Für Gysi sei in der Nebenklage der Tatbestand einer „Kollektivbeleidigung“ vorhanden, heißt es in den Berichten. Der Rapper äußerte sich am Freitag auf Anfrage ...

BLZ
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Ein Sprecher der Linksfraktion bestätigte am Freitag entsprechende Berichte von „Bild“ und „B.Z.“. Er betonte, Gysi vertrete keinen Gewaltverbrecher. Ob es zu einem Gerichtstermin kommt, ist offen. Der Häftling wird in dem umstrittenen Lied nicht namentlich genannt. Für Gysi sei in der Nebenklage der Tatbestand einer „Kollektivbeleidigung“ vorhanden, heißt es in den Berichten. Der Rapper äußerte sich am Freitag auf Anfrage nicht.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte Bushido wegen des Liedes Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Beleidigung vorgeworfen. Das Amtsgericht ließ die Anklage nicht zu - ebensowenig wie die Nebenklage. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Gysi legten Beschwerde beim Landgericht ein. Wann darüber entschieden wird, ist nach Angaben eines Gerichtssprechers noch offen. Im November hieß es, der Text des Liedes sei nach Einschätzung des Gerichts nicht strafbar. (dpa)

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