Der Bundesrechnungshof hält die geplante Schuldenaufnahme für den 200 Milliarden Euro schweren Rettungsschirm für verfassungswidrig. „Die vorgesehene Kreditaufnahme "auf Vorrat" verstößt gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Jährlichkeit“, heißt es in einem Bericht an den Haushaltsausschuss.
Diese im Grundgesetz festgeschriebene Regel besagt, dass der Haushaltsplan für ein Jahr aufgestellt wird - aufgenommene Kredite sollen dazu dienen, ein Haushaltsminus im gleichen Jahr auszugleichen. Die Bundesregierung aber plant, in diesem Jahr ein Sondervermögen mit 200 Milliarden Euro anzulegen, für das erneut die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse gezogen werden soll. Aus diesem Topf sollen dann bis 2024 Ausgaben etwa für eine Gaspreisbremse und für Unternehmenshilfen gestemmt werden.
„Wir trennen das, was die Krise von uns verlangt von allgemeinen politischen Wünschen und Vorhaben“, erklärte Lindner sein Vorgehen. Zum einen wolle man etwa den Kapitalmärkten durch die Rückkehr zur Schuldenbremse signalisieren, dass Deutschland „auf Dauer nicht den Marsch in die Verschuldung“ antreten werde. Zum anderen müssten „krisenbedingt, zweckgebundene Maßnahmen“ finanziert werden.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de