Wilke-Prozess

Wurst-Skandal: Wilke-Mitarbeiter müssen sich vor Gericht verantworten

Elf Menschen starben nach dem Verzehr keimbelasteter Wurst aus Nordhessen. Nun stehen drei frühere Verantwortliche vor Gericht.

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Der Prozess um den Wilke-Wurst-Skandal beginnt.

Der Prozess um den Wilke-Wurst-Skandal beginnt.

© Uwe Zucchi/dpa

Fast sieben Jahre nach dem Skandal um listerienverseuchte Fleischwaren der nordhessischen Firma Wilke hat vor dem Landgericht Kassel der Prozess gegen drei ehemalige Mitarbeiter des Betriebs begonnen, die die Hygienevorschriften vernachlässigt haben sollen. Unter den elf Todesopfern sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch Menschen aus Brandenburg, Sachsen und Berlin.

Die elf Todesopfer im Alter zwischen 47 und 86 Jahren stammten aus insgesamt acht Bundesländern – neben Brandenburg, Sachsen und Berlin auch aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und dem Saarland. Viele der Vestorbenen hatten sich zuvor in Pflegeeinrichtungen oder Kliniken aufgehalten, die von Wilke beliefert wurden.

Insgesamt entwickelten nach Angaben der Staatsanwaltschaft 37 Menschen nach dem Verzehr der Produkte eine Listeriose. Bei elf von ihnen sei die Infektion zumindest mitursächlich für den Tod gewesen, sieben weitere hätten erhebliche Krankheitssymptome entwickelt. Listerien sind Bakterien, die sich auch in kühler Umgebung vermehren und bei geschwächtem Immunsystem lebensgefährlich sein können.

Drei Angeklagte vor Kasseler Landgericht

Auf der Anklagebank sitzen der frühere Geschäftsführer der Fabrik in Twistetal (Landkreis Waldeck-Frankenberg), seine Stellvertreterin und der damalige Produktionsleiter im Alter von 55 bis 58 Jahren. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem fahrlässige Tötung in elf Fällen und fahrlässige Körperverletzung in sieben Fällen vor.

Von 2015 bis 2019 hätten die Angeklagten „unter katastrophalen hygienischen Bedingungen“ keimbelastete Wurst produzieren lassen, führte die Staatsanwaltschaft zum Prozessauftakt aus. Ihnen sei bewusst gewesen, dass die Lebensmittel gesundheitsschädlich gewesen seien. Dennoch hätten sie es unterlassen, die Behörden zu informieren und die Waren zurückzurufen.

Manipulierte Haltbarkeitsdaten

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten zudem vor, teilweise verdorbene Ware aufbereitet und überlagerte Ware mit einem gefälschten Mindesthaltbarkeitsdatum versehen in den Handel gebracht zu haben, um dem Unternehmen die Einnahmen zu sichern. Die Firma Wilke war im Oktober 2019 geschlossen worden, nachdem in ihrer Wurst Listerien nachgewiesen worden waren.

Neben den Tötungs- und Körperverletzungsdelikten legt die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten Betrug in 17 Fällen sowie gesundheitsgefährdendes Inverkehrbringen von Lebensmitteln in 18 Fällen zur Last. Am Landgericht Kassel sind 14 weitere Verhandlungstage geplant, ein Urteil wird für den 12. August erwartet. (mit dpa)

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