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Landgericht Berlin

„Unbedingter Tötungswille“: Höchststrafe im Fall des Macheten-Mordes in Köpenick gefordert

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 55-jährigen Frau fordert die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Mordes. Die Verteidiger plädieren auf Totschlag.

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Kriminaltechniker sichern am Tatort in der Mahlsdorfer Straße in Berlin-Köpenick Spuren.

Kriminaltechniker sichern am Tatort in der Mahlsdorfer Straße in Berlin-Köpenick Spuren.

© Imago

Es ist die schwerste Strafe, die das deutsche Strafgesetzbuch für ein Verbrechen vorsieht. Staatsanwältin Antonia Ernst fordert an diesem Dienstag, den Angeklagten Kai G. wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen. Zudem soll die Schwurgerichtskammer die besondere Schwere der Schuld feststellen. Das würde bedeuten, dass Kai G. nach 15 Jahren keinen Antrag auf eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung stellen kann.

Kai G., 52 Jahre alt, Kraftfahrer aus Kiel, Vater von vier Kindern und in dritter Ehe verheiratet, hört dem Plädoyer aufmerksam zu. Manchmal senkt er den Kopf, sodass er hinter der Holzbalustrade kaum noch zu sehen ist. Der etwas korpulente Mann hat im Oktober vorigen Jahres in Berlin-Köpenick seine Geliebte Jeannette S. auf offener Straße mit einer Machete regelrecht abgeschlachtet.

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