Mangelnder politischer Einigungswille verkehrt das ursprüngliche Ziel in sein Gegenteil

Umstrittene Novelle des Stasi-Akten-Gesetzes

Sigrid Averesch
3 Min

Als im Einigungsvertrag die Öffnung der Stasi-Unterlagen geregelt wurde, war das ein Sieg der DDR-Bürgerrechtsbewegung. Sie hatte mit einem Hungerstreik dafür gekämpft, die Akten der DDR-Staatssicherheit nicht in den Kellern der Archive verschwinden zu lassen. Nicht verdrängen und vergessen war das Ziel, sondern die Auseinandersetzung mit einem Unrechtssystem. Die Menschen sollten erfahren, wer sie bespitzelt hatte. Sie sollten wissen, wie dieses System aufgebaut wurde und funktionierte. Im Gegensatz zum Umgang mit dem Naziregime sollten die Akten jenes Ministeriums, das seine Bürger zu Hunderttausenden überwachen ließ, nicht jahrzehntelang gesperrt, sondern es sollte ein großzügiger Zugang zu den Unterlagen ermöglicht werden. Aus diesem Grund wurden die Persönlichkeitsrechte, aber auch datenschutzrechtliche Bestimmungen eingeschränkt. Darum wurde in Kauf genommen, auch illegal beschafftes Material, wie abgehörte Telefonate, öffentlich zu machen. Die Erinnerung an den Zweck des Stasi-Unterlagengesetzes macht klar, welche weit reichenden Folgen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat, das die Herausgabe der Stasi-Akten von Altkanzler Helmut Kohl untersagte. Mit der Entscheidung vom März dieses Jahres wurde die zehn Jahre lang unbeanstandete Praxis der Stasi-Unterlagenbehörde revidiert. Seither sind personenbezogene Informationen von Personen der Zeitgeschichte oder von Amtsträgern nur noch mit deren Einwilligung für Wissenschaft und Presse zugänglich. Selbst Akten von DDR-Funktionsträgern werden gesperrt. Damit werden wesentliche Errungenschaften der Bürgerrechtler zunichte gemacht.Seither debattieren die Parteien über eine Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes. Über sie findet heute im Innenausschuss des Bundestags eine Anhörung statt. Das höchstrichterliche Urteil hat eine Reihe rechtlicher Probleme des bisherigen Gesetzestextes deutlich gemacht. Es geht vor allem um den verfassungsrechtlichen Grundkonflikt, wie stark Persönlichkeitsrechte durch wichtige gesellschaftspolitische Interessen, wie die Stasi-Aufarbeitung, eingeschränkt werden können, und wie die Freiheit von Wissenschaft und Forschung zu gewährleisten ist. Darüber hinaus enthält der Gesetzestext eine Reihe ungenauer Formulierungen, die der Gesetzgeber jetzt präzisieren muss. Unter den Parteien zeichnet sich bislang nur in einem Punkt eine Einigung ab. Mit der Novellierungsdebatte wurde das Augenmerk auf einen Paragrafen geworfen, der ab 2003 die Anonymisierung von Akten bis hin zu deren Vernichtung erlaubt. Das wäre ein weiterer Schritt zurück von den Forderungen der Opfer des DDR-Regimes. Ihn werden die Parteien wohl zum Glück verhindern.Doch in den übrigen Bereichen ist ein Kompromiss nicht zu erkennen. Die Fraktionen von SPD und Grünen haben sich zwar dafür ausgesprochen, die bisherige Praxis weiterhin ermöglichen zu wollen. In der Union ist die Bereitschaft zu einer Novelle dagegen nicht ausgeprägt. Von einstigen Bürgerrechtlern wie Rainer Eppelmann abgesehen haben CDU und CSU kein Interesse, die Akten weiter unter die Lupe nehmen zu lassen. Rot-Grün ist zudem auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen, die unter diesen Voraussetzungen unwahrscheinlich ist. Für lange Verhandlungen im Vermittlungsausschuss fehlt wiederum angesichts der ablaufenden Legislaturperiode die Zeit. Die Konsequenzen wären fatal. Wichtige Forschungsprojekte werden erschwert, hinausgezögert und verhindert. Damit wird das Ziel dieses Gesetzes fast zwölf Jahre nach der Einheit in sein Gegenteil verkehrt. Eine Folge, die sich die Union dann zurechnen lassen muss.

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