Arbeitsrecht

Mann verlängert Urlaub in Ecuador um 17 Tage – seine Erklärung überzeugt kein Gericht

Urlaub eigenmächtig verlängert: Ein Gericht in Spanien bestätigt die Kündigung eines Arbeiters. Was Arbeitnehmer in Deutschland wissen müssen.

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Türkisblaues Wasser, Sonne, Palmen: Puerto Baquerizo Moreno auf der Galápagos-Insel San Cristóbal (Ecuador). Ein Arbeiter aus Spanien verlängerte seinen Ecuador-Urlaub eigenmächtig um 17 Tage – und verlor seinen Job. (Symbolbild)

Türkisblaues Wasser, Sonne, Palmen: Puerto Baquerizo Moreno auf der Galápagos-Insel San Cristóbal (Ecuador). Ein Arbeiter aus Spanien verlängerte seinen Ecuador-Urlaub eigenmächtig um 17 Tage – und verlor seinen Job. (Symbolbild)

© Imago/Laurent Davoust

Ein Arbeiter aus Pamplona kam 17 Tage zu spät aus dem Urlaub in Ecuador zurück. Nach fast neun Jahren im Betrieb verlor er dafür seinen Job.

Seine Erklärung: Das sei mit dem Chef so abgesprochen gewesen. Das Oberste Gericht der Region Navarra (TSJN) hat die Kündigung trotzdem bestätigt, denn für die Absprache gab es keinen einzigen Beleg.

Betriebsurlaub: Der Plan hing im Umkleideraum

Die Tischlerei in Pamplona legt den Betriebsurlaub jedes Jahr für die ganze Belegschaft fest. Der Aushang für 2025 hing im Umkleideraum: 7. bis 18. Juli und 18. bis 29. August.

Der Hilfsarbeiter flog am 8. Juli nach Ecuador, laut Noticias de Navarra gemeinsam mit seinem Vater, der ebenfalls in der Firma arbeitete.

Am Montag, dem 21. Juli, hätte er zurück sein müssen. Er kam am 11. August.

Urlaub verlängert, der Chef angeblich einverstanden

Die Firma erreichte ihn nicht und leitete am 22. Juli ein Disziplinarverfahren ein. Zwei Tage später kam eine E-Mail aus Südamerika.

Darin schrieb der Arbeiter, er habe schon Anfang Juni mit dem Chef Urlaub bis zum 12. August vereinbart. Die fehlenden Tage wolle er mit Überstunden nacharbeiten.

Der Betrieb musste in der Zwischenzeit nach Angaben aus dem Urteil Aufträge verschieben und ablehnen. Am 13. August 2025 kam die Kündigung, fünf Tage vor Beginn des zweiten Betriebsurlaubs.

Gericht: Mündliche Absprache muss bewiesen werden

Ein Arbeitsgericht in Pamplona wies seine Klage im Februar 2026 ab. Das TSJN bestätigte die Entscheidung mit Urteil vom 22. Juli 2026, wie Infobae berichtet.

Die Beweislast lag beim Arbeiter. Für die angebliche Zusage des Chefs konnte er vor Gericht nichts vorlegen.

Hinzu kommt der Tarifvertrag der Holzbranche in Navarra. Er wertet unentschuldigtes Fehlen an mehr als drei Tagen im Monat als sehr schweren Verstoß. Der Mann kam auf 17.

Auch die lange Betriebszugehörigkeit half ihm nicht. Dass er zuvor nie sanktioniert worden war, hatte er im Verfahren nicht belegt, berichtet das Regionalblatt.

Selbstverständlich ist dieses Ergebnis nicht. Das Obergericht von Kastilien-La Mancha kippte laut dem Fachportal Economist & Jurist 2022 eine ähnliche Kündigung, weil die Firma die zusätzlichen Tage nie ausdrücklich abgelehnt hatte.

Rechtskräftig ist das Urteil aus Navarra noch nicht. Der Arbeiter kann den Obersten Gerichtshof in Madrid anrufen.

Urlaub eigenmächtig verlängert: Was gilt in Deutschland?

Auch hierzulande kann das den Job kosten. Laut Bundesarbeitsgericht gibt es kein Recht, sich selbst zu beurlauben. Eigenmächtiger Urlaub kann grundsätzlich sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen (Az. 2 AZR 457/20).

Die Gerichte wägen allerdings jeden Einzelfall ab. Das Landesarbeitsgericht Köln verhandelte 2024 den Fall eines Taxifahrers, der nach Darstellung seines Arbeitgebers eine Woche zu spät aus dem Heimaturlaub kam. Auch er war seit mehr als neun Jahren im Betrieb.

Die fristlose Kündigung hielt das Gericht für unverhältnismäßig. Das Arbeitsverhältnis endete trotzdem, nur mit regulärer Kündigungsfrist (Az. 11 Sa 176/23).

Urlaubsverlängerung: So sichern sich Arbeitnehmer ab

Mündliche Absprachen sind auch in Deutschland grundsätzlich wirksam. Im Streitfall hilft das wenig, wenn sich eine Seite nicht mehr erinnert.

Wer länger bleiben will, sollte sich das Okay des Chefs deshalb schriftlich geben lassen, am besten per E-Mail. Wer unverschuldet im Ausland festsitzt, etwa wegen einer Krankheit, muss sich sofort beim Arbeitgeber melden und Nachweise sammeln.

Der Arbeiter aus Pamplona hatte seine Abmachung nur im Kopf. Die Firma hatte einen Aushang im Umkleideraum – und damit das bessere Beweismittel.

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