Frankreich

Marine Le Pen droht der Ausschluss von den Präsidentschaftswahlen

Heute wird Marine Le Pen erfahren, ob das Gericht sie von den französischen Präsidentschaftswahlen 2027 ausschließen wird. Sie gilt als Favoritin.

Katerina Alexandridi Katerina Alexandridi/AFP
4 Min
Die Politikerin der französischen rechtsextremen Partei Rassemblement National, Marine Le Pen.

Die Politikerin der französischen rechtsextremen Partei Rassemblement National, Marine Le Pen.

© Ludovic Marin/AFP

Geht es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft in Frankreich, so könnte der politische Aufstieg von Marine Le Pen am heutigen Montag abrupt enden: Die Fraktionschefin des Rassemblement National (RN), die sich große Hoffnungen auf die Präsidentschaft des Landes macht, erwartet das Urteil in einem Prozess, in dem ihr die Scheinbeschäftigung von EU-Parlamentsassistenten und die Veruntreuung von EU-Geldern vorgeworfen werden.

Eine mögliche Haftstrafe dürfte ihr relativ wenig Sorgen machen: Diese würde suspendiert, sobald sie Berufung einlegt. Aber die Staatsanwaltschaft fordert überdies ein Verbot, bei Wahlen anzutreten - und dies mit sofortiger Wirkung, selbst im Fall einer weiteren Gerichtsverhandlung.

Sollte es dazu kommen, müsste die 56-Jährige ihre Pläne für den Wahlkampf wohl aufgeben. Sie könnte zwar in der laufenden Legislaturperiode Abgeordnete bleiben, aber danach nicht wieder antreten, weder bei der Parlaments- noch bei der Präsidentschaftswahl.

In diesem Fall würden sich alle Augen auf den RN-Parteichef Jordan Bardella richten. Den 29-Jährigen würde Le Pen gerne zu ihrem Premierminister machen, falls sie es schaffen sollte, die erste Präsidentin Frankreichs zu werden. Dass er 2027 an ihrer Stelle für die Präsidentschaft kandidieren könnte, dürfte ihr weitaus weniger gefallen.

Doch es ist fraglich, ob die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen. Le Pen hatte der Anklagebehörde bereits vorgeworfen, eine „politische Todesstrafe“ gegen sie verhängen zu wollen. In diesem Fall würden „Millionen von Franzosen ihrer Präsidentschaftskandidatin beraubt“, erklärte Le Pen. Sie beschuldigt das französische Justizwesen, ihr allein aus politischen Gründen den Prozess zu machen.

Worum geht es im Prozess gegen Marine Le Pen?

Neben Le Pen sind in dem seit zwei Monaten andauernden Prozess allerdings auch ihre Partei und 24 weitere Menschen angeklagt. Zu ihnen zählen neun ehemalige EU-Abgeordnete des RN sowie zwölf ehemalige Parlamentsassistenten. Nach Darstellung der Anklage arbeiteten die Assistenten nicht für ihre jeweiligen EU-Abgeordneten, sondern übernahmen andere Dienste zugunsten der Partei und der Familie Le Pen: als Grafiker, Leibwächter oder auch als persönliche Referenten.

Während des Prozesses diente die Wand des Gerichtssaals als Projektionsfläche für zahlreiche belastende Dokumente. Etwa eine E-Mail des Schatzmeisters der Partei, der „enorme Einsparungen durch das EU-Parlament“ in Aussicht stellte. Oder eine Auflistung von Partei-Beschäftigten mit einer Spalte „anderweitig finanziert“, wo ebenfalls das EU-Parlament vermerkt war. Einer der parlamentarischen Assistenten hatte „seiner“ EU-Abgeordneten vier Monate nach Beginn seines Vertrags vorgeschlagen, „sich mal zu treffen, um sich kennenzulernen“ - offenbar war er seiner Chefin bis dahin noch nicht einmal begegnet.

Le Pen, selbst gelernte Anwältin, war an fast allen Verhandlungstagen anwesend und wies sämtliche Vorwürfe zurück. Die E-Mails seien „unglücklich formuliert“ gewesen, die Assistenten hätten einen Pool gebildet, der für alle EU-Abgeordneten zuständig gewesen sei, argumentierte sie. Sie sei sich keiner Schuld bewusst.

Insgesamt geht es in dem Verfahren um 46 Assistenten-Verträge zwischen 2004 und 2016, was einer Summe von 4,5 Millionen Euro entspricht. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem „System“, das Parteigründer Jean-Marie Le Pen eingeführt habe und das dessen Tochter Marine immer weiter ausgenutzt habe. Das EU-Parlament sei „die Milchkuh“ der Partei gewesen.

Marine Le Pen, wendet sich an die Presse, als sie zu einem Prozess wegen des Verdachts der Veruntreuung öffentlicher Gelder des Europäischen Parlaments vor Gericht erscheint.

Marine Le Pen, wendet sich an die Presse, als sie zu einem Prozess wegen des Verdachts der Veruntreuung öffentlicher Gelder des Europäischen Parlaments vor Gericht erscheint.

© Louise Delmotte/dpa

Dabei ist der rechtspopulistische RN keineswegs die einzige Partei, die sich dem Vorwurf ausgesetzt sieht, EU-Parlamentsassistenten für andere Zwecke zu nutzen. Der amtierende französische Premierminister François Bayrou war erst im Februar in einem Verfahren wegen Beihilfe zur Veruntreuung von EU-Geldern freigesprochen worden. Die Richter urteilten aber, es sei „wahrscheinlich“, wenn auch nicht nachweisbar, dass er von einem „betrügerischen System“ gewusst habe. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein.

Seit die Staatsanwaltschaft im November den sofortigen Entzug des passiven Wahlrechts für Le Pen gefordert hatte, zeigte sich die sonst gerne laut auftretende Politikerin zurückhaltend. Doch ihr Umfeld zeigt sich überzeugt, dass dies keine Wandlung bedeute: „Sie ist eine Le Pen. Wenn sie angegriffen wird, schlägt sie zurück“, zitierte die Zeitung „Le Figaro“ kürzlich ein Mitglied ihrer Familie.

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